2 Antworten

Ich weis nicht....kommt mir etwas seltsam vor. Wenn du ein gebrauchtes Gerät suchst, dann würde ich eher bei https://www.esm-computer.de/ schauen.

Der Acer den ich mir probehalber mal rausgezogen habe ist sein Geld jedoch nicht wert:

https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/acer-aspire-e15-gaming-i5-7200u-nvidia940mx-480gb-ssd-fullhd/2627111775-278-8374

Windows 11 wurde über Tricks installiert, der letzte offizielle Treiber der GPU ist 1 Jahr alt. Die SSD ist eher klein bemessen, genau wie der RAM.

CPU läuft auf die 8 Jahre hin, genau wie die GPU. Das Ding ist keine 250€ mehr wert. Selbst für neuere und leistungsstärkere Geräte bekommst du das Geld nur mit Mühe. Selbst bei guter Pflege ect. ist der Wertverfall eines spieletauglichen Gerätes leider sehr hoch.

Der Händler verstößt gegen gesetzliche Informationspflichten!
  • Widerrufsbelehrung & Widerufsformular
  • Gesetzliche Sachmangelhaftung
  • Rechte des Käufers bei Sachmängeln
Rechtliche Angaben des Händlers

1. Gewährleistung und Mängelhaftung:

Liebe Käuferinnen und Käufer,

Euer Wohlbefinden liegt uns am Herzen! Gemäß den deutschen gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Sollte trotz sorgfältiger Prüfung ein technischer Defekt auftreten, liegt es in Eurer Verantwortung nachzuweisen, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Besonders wichtig ist dieser Nachweis, wenn der Defekt nach den ersten 6 Monaten nach dem Kauf auftritt, da in diesem Zeitraum gesetzlich vermutet wird, dass Mängel bereits bei der Übergabe bestanden.

Gemäß den deutschen gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Richtig ist:

Die gesetzliche Sachmangelhäftung beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Bei gebrauchter Ware kann der Händler die Sachmängelhaftung auf 1 Jahr begrenzen.

Sollte trotz sorgfältiger Prüfung ein technischer Defekt auftreten, liegt es in Eurer Verantwortung nachzuweisen, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Neues Kaufrecht 2022: Verkürzung der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren massiv erschwert

https://www.it-recht-kanzlei.de/neues-kaufrecht-verkuerzung-gewaehrleistung-bei-gebrauchtwaren.html

2. Mitteilung an uns:

Im Falle eines Defekts bitten wir Euch herzlich, uns sofort zu informieren. Ihr könnt gerne Beweise für den Mangel vorlegen, um Eure Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung (1 Jahr) geltend zu machen. Ausgeschlossen sind der Akku (Verschleißteil) und Software-Probleme, da die Software kein Bestandteil der gekauften Ware darstellt.

Ausgeschlossen sind der Akku (Verschleißteil) und Software-Probleme, da die Software kein Bestandteil der gekauften Ware darstellt.

Die Kaufsache muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Der Händler bietet in seiner Artikelbeschreibung sowohl einen Akku, als auch das Betriebssystem Windows 11 an.

3. Behebung des Mangels:

Wir möchten, dass Ihr zufrieden seid! Daher bieten wir die Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Dies kann durch Reparatur des defekten Geräts, Ersatzlieferung eines einwandfreien Artikels oder in einigen Fällen sogar durch Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen.

§ 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Zum Erfordernis einer Widerrufsbelehrung für Kleinunternehmer

Das Landgericht Arnsberg gab der Klage des Wettbewerbsvereins mit Urteil vom 22.12.2011 (Az. 9 O 12/11) statt. Die Richter begründeten das damit, dass auch Kleinunternehmer auf ihrer Webseite über das Widerrufsrecht und Rückgaberecht belehren müssen. Denn die Informationspflichten des § 312d Abs. 2 BGB bestehen für alle Unternehmer. Das gilt unabhängig davon, inwieweit sie durch ihre Tätigkeit Umsatz erzielen beziehungsweise mit dem verbleibenden Gewinn ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Denn auch Kleingewerbetreibende sind als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen.

https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/e-commerce/widerrufsbelehrung-fur-kleinunternehmer-13301/

Du möchtest wissen:

Kann man bei diesem Anbieter gute Laptops kaufen? Sind da die Preise okay?

Meine persönliche Meinung ist:

Wie gut das jeweilige Preis-Leistung-Verhältnis ist musst du durch Preisvergleiche selbst herausfinden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen beim Gebrauchsgüterkauf (Geschäfte zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher).

Häufig ist Unwissenheit des Verkäufers hierfür verantwortlich. Im Zweifel solltest du den Verkäufer vor dem Kauf kontaktieren um z.B. Fragen zum Widerrufsrecht und der gesetzlichen Sachmangelhaftung zu klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung