Ebay kleinanzeige teppich verkauft köufer will rückerstattung?

8 Antworten

Sie hat kein Recht auf Beanstandung, vor allem, da sie den Teppich selber begutachtet und für gut befunden hat.

Das ist ein Kauf von Privatpersonen. Also keine Garantien.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast also etwas mit einer gewissen Eigenschaft verkauft (in dem Fall Sisalfaser), welches dein Verkaufsobjekt gar nicht besitzt.

Das wäre jetzt ein versteckter Mangel, der einem jetzt nicht unbedingt vor Ort bei Begutachtung auffallen muss.

Also zurücknehmen musst du das Ding auf jeden Fall.

Jetzt wäre nur noch zu klären, ob du vorsätzlich gehandelt, und dich damit strafbar gemacht hast.

AlenaSonn 
Fragesteller
 04.01.2024, 13:21

Wir haben versucht eine lösung zu finden habe ihr angeboten eine teilerstattung zu machen da ich ausversehn einen falschen titel hatte.

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LuciusArtorius  04.01.2024, 13:29
@AlenaSonn

Wie kann das denn Ausversehen gewesen sein? Du schriebst ja selber, dass du Online nur geguckt hast, welcher Teppich es sein könnte.

Du hast halt einfach nicht das verkauft, was du angepriesen hast.

Nimm ihn zurück, oder sieh dich mit der Tatsache konfrontiert, dass man dich wegen Betruges anzeigen kann.

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Funship  05.01.2024, 12:32
@LuciusArtorius

Ist denn die möglicherweise fehlerhafte Beschreibung in der Annonce überhaupt Teil des Kaufvertrags geworden? Oder kam der nicht vielmehr durch Angebot und Annahme vor Ort zustande?

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LuciusArtorius  05.01.2024, 12:46
@Funship

Würdest du dann auch bei einem Autokauf sagen "Schwamm drüber", wenn du im nachhinein einen versteckten Mangel entdeckst, der dir beim Besichtigen des Autos nicht aufgefallen ist?

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Funship  05.01.2024, 13:09
@LuciusArtorius

Wenn ich einen BMW haben will und mir stattdessen einen Opel andrehen lasse, dann beschwere ich mich nicht beim Verkäufer, sondern bei meinem Optiker.

Wenn jemand, der auf einen Sisalteppich Wert legt, einen aus Baumwolle kauft, ist das eine exakte Analogie dazu.

Im übrigen bin ich der Ansicht, dass die Annonce eben nur eine invitatio ad offerendum darstellt und der Kaufvertrag bei Übergabe zustande kommt.

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Vorweg: eBay Kleinanzeigen gibt es nicht mehr. Es gibt eBay und es gibt Kleinanzeigen. Beides sind verschiedene Plattformen.

Deine Beschreibung war erstmal mangelhaft. Und für Mängel ist man grundsätzlich auch haftbar, egal ob privat oder gewerblich. Da hilft es auch nicht Gewährleistung und Rücknahme auszuschließen. Auch auf Unwissenheit zu plädieren hilft dir nicht. Du hast eine konkrete Angabe gemacht, da darf der Käufer auch erwarten, dass du weißt wovon du sprichst. Hattest du abgegeben, dass du dir beim Material unsicher bist, sähe es anders aus.

Nun entzieht es sich meiner Kenntnis, ob man den Unterschied zwischen Sisal und Baumwolle "mal eben" erkennen kann.

Wenn ja, dann sehe ich keine Ansprüche. Dem Käufer war diese Eigenschaft offenbar sehr wichtig. Er hätte diesen dann offensichtlichen Fehler deiner Beschreibung bei der Begutachtung leicht erkennen und beanstanden können. Hat er aber nicht, woraus man folgern könnte, dass er den Mangel in Kauf nehmen möchte.

Wenn nein, dann könnt ihr euch auf einen neuen Preis einigen oder ihr hebt den Kaufvertrag auf und der Käufer bekommt das Geld zurück und du die Ware. Denn du hast nicht das verkauft, was du angeboten hast und das müsste dem Käufer trotz vorheriger Besichtigung auch nicht sofort auffallen.

Ein Gericht mag es ggf. anders sehen.

Mein Rat: Nimm den Teppich zurück egal ob du vielleicht im Recht bist oder nicht. Das spart Ärger auf beiden Seiten.

Ich sehe da keine Verpflichtung zur Rücknahme oder Erstattung.

Wenn die Käuferin gelesen hat das Du ihn erstattest dann hat Sie recht

Ansonsten ist er verkauft finde ich