Ebay Käufer vertröstet mich seit Wochen mit der Zahlung und nun will er vom Kauf zurücktreten,was kann ich da machen?
Habe bei Ebay als Privatverkäufer,eine Puppe verkauft am 1 März,per Sofortkauf. Wert 60 Euro. Der Käufer hatte vorher angefragt,ob er auch Ende März bezahlen könne. Ich war damit einverstanden,obwohl er sein Bewertungsprofil auf Privat hat und ich somit nicht sehen kann wie er sich bislang verhielt.
Nun hatte er am 26 März immer noch keine Kaufabwicklung abgeschlossen,weshalb ich freundlich nachfragte. Er schrieb, das er ja zuhause bleiben söllte wegen der Corona Situation und das er mit den öffentlichen zur Bank fahren müsse. Am 31. März würde er aber zu 100% bezahlen.
Nun habe ich um 20 Uhr gesehen, das der Käufer immer noch keine Kaufabwicklung abgeschlossen hat und da war mir klar, das er heute auch wieder nicht bezahlt hat,trotz Versprechens. Ich habe daher einen Fall wegen Nicht bezahltem Artikel gemeldet.
Daraufhin eröffnete der Käufer einen Rückgabefall ( ganz zu Unrecht, denn er hat die Ware ja logischerweise nicht) und schrieb im Rückgabefall, das er vom Kauf zurücktritt,weil ich es ja nicht erwarten könne, das er mal zahlt!!!!
Ich bin absolut sauer. Habe Ebay auch angeschrieben. Aber was kann ich jetzt tun?Hatte dem Käufer die ganze Zeit geglaubt und nun will er die Ware nicht mehr, weil ich den Fall geöffnet habe.
Was mache ich jetzt? Da ich seine Bewertungen nicht sehen kann, weiß ich nicht,ob er in der Vergangenheit auch schon so gehandelt hat. Habe ja den Verdacht, das er das mit Absicht macht,um andere zu ärgern oder zu sehen,wie lange sich Menschen vertrösten lassen
2 Antworten
Du kannst den Kaufpreis natürlich einklagen, aber ist es das wert?
Sinnvoller ist das hier:
Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen.
Ein Nichtzahlerfall bei eBay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag, weil der nach dem BGB geschlossen wurde.
Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.
Gleichzeitig meldest Du innerhalb von 32 Tagen bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt und Du bekommst Deine Gebühren zurück.
Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
rechtlich habt Ihr eine gültigen Kaufvertrag geschlossen, aus dem sich Pflichten ergeben. Eine davon ist die Zahlung des Kaufpreises. Dieser Verpflichtung hat er nachzukommen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aus dem benannten Grund ist nicht möglich.
Jetzt könntest Du ihm schriftlich eine angemessene Frist setzen (10 - 14 Tage), danach befindet er sich im Verzug und es werden Verzugszinsen fällig.
Du kannst nun den Rechtsweg beschreiten, das wäre aber mühselig und langwierig. Du kannst aber auch dem Rücktritt zustimmen und die Puppe neu verkaufen.
Ich würde mich auch ärgern, aber der Fall würde sicherlich wegen 60 € mehr Aufwand und Ärger verursachen als die Puppe neu zu verkaufen. Wenn Du sie nur für weniger als 60 € verkaufst, wäre eine Schadensersatzforderung ggü. dem alten Käufer denkbar aber wohl schwer durchsetzbar.