E-Scooter: Leistung im Steuergerät erhöhen?

1 Antwort

Manipulieren für beschleinigung ist strafbar.

Müssen Personen, die ihren E-Scooter frisieren, mit Sanktionen rechnen?

Hier unten kannst du dir erst was wünschen :

Ein getunter E-Scooter verliert die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und darf daher nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro nach sich zieht.

Zudem erlischt der Versicherungsschutz. Welche Konsequenzen dies hat, erfahren Sie hier.

Bußgeldkatalog zum E-Scooter-Tuning

BeschreibungBußgeldVor­schrifts­widrige Schall­ein­rich­tung15 €

Vor­schrifts­widrige licht­tech­nische Ein­rich­tungen20 €

Ver­stoß gegen sonstige Sicher­heits­an­forde­rungen25 €

Feh­lende All­ge­meine Be­triebs­erlaub­nis oder Ein­zel­be­triebs­erlaub­nis70 €

Feh­lende gül­tige Ver­sicherungs­pla­kette40 €

Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­sicherungs­ge­setzGel­dstrafe oder Frei­heits­strafe von bis zu einem Jahr

Woher ich das weiß:Recherche
RvdH64 
Fragesteller
 26.09.2023, 18:41

Hallo, Du erzählst mir da nix neues!

Ich fahre nur auf Privatgelände und recherchieren kann jeder...;)

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Rentner1955  26.09.2023, 18:42
@RvdH64

Ok.UND WARUM hast du das nicht selber gut recherchiert wenn das so ist.? Zb.? VG :)

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RvdH64 
Fragesteller
 26.09.2023, 18:51
@Rentner1955

Du bist voll am Thema vorbei... ;) ich wollte was zu Steuergeräten wissen und nicht zur Betriebserlaubnis!

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Gnurfy  26.09.2023, 18:46
Zudem erlischt der Versicherungsschutz.

Unsinn, bei einem versicherungspflichtigen Kraftfahrzeug oder Scooter nach eKFV zahlt die KFZ-Haftpflicht mit bestehender Versicherung auch im Falle einer unzulässigen Manipulation grundlegend.

Im Nachgang kann die Versicherung vom Versicherungsnehmer allerdings durchaus Regressleistungen fordern. Der grundlegende Versicherungsschutz gegenüber Schäden Dritter bleibt bestehen.

Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­sicherungs­ge­setzGel­dstrafe oder Frei­heits­strafe von bis zu einem Jahr

Läge bei einem versicherten E-Scooter trotz Manipulation nicht vor als Straftat, da das Fahrzeug an sich ja in der Haftpflicht versichert wurde.

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