Durchsuchungsbeschluss nicht unterschrieben?
Hallo zusammen,
es geht darum, dass ich mir einen durchsuchungsbeschluss durchgelesen habe. Allerdings ist mir aufgefallen, dass dieser gar nicht unterschrieben wurde. Ist dieser dann überhaupt gültig, oder reicht eine Stempel vom Amtsgericht?
Vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Ein Durchsuchungsbeschluss muss nichtmal schriftlich vorliegen. Es reicht aus, wenn ein Richter einem Polizeibeamten telefonisch die Durchsuchung anordnet.
Sowas komtm vor, wenn ein Polizant, so er es eilig hat, das Gericht einfach mal anruft, die Sachlage darstellt und ein Richter dementsprechend aufgrund dieser Schilderung seinen Beschluss fasst und dem Polizisten das OK gibt.
Dann muss nicht noch jemand hinsitzen, ein Schreiben aufsetzen und das dann erst durch die gegend gefahren werden.
bei Gefahr in Verzug brauchen die nicht mal nen Durchsuchungsbeschluss, der wird nachgereicht
und was steht noch drunter?
Dieses Schreiben besitzt Gültigkeit, auch ohne Unterschrift, damit reicht der Stempel aus.
Mehr steht dort nicht. Dennoch schon einmal Danke:)
Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde möglich....
(Ort)(Datum)
Amtsgericht
(Name)
Richter am Amtsgericht
Beglaubigt
Urkundenbeamter/in der Geschäftsstelle
Amtsgericht ...
(Stempel)