Dürfen Lehrer meinen USB-Stick öffnen?
Am Freitag hat meine Lehrerin meinen USB-Stick weggenommen und geöffnet, wodurch sie auch dateien sah. dort war auch eine exe (die aber nichts kann) mit den Namen Schul-PC-Killer.exe. Ich wurde darauf angesprochen und als ich sagte, dass dies nicht erlaubt sei, da es eine Verlätzung der Privatsphähre oder so geht und ich sie deshalb auch anzeigen könne, die Rektorin nur meinte, es wär ihr Netzwerk und alles was dort angeschlossen wird, sie auch das Recht hätte den Stick zu durchsuchen. Da ich den USB-Stick zuvor noch nie in der schule hatte war er ja noch nie im Netzwerk und sie hätte ihn deshalb trotzdem nicht durchsuchen dürfen. Oder?
4 Antworten
Bei uns an der Schule wurde jeder Stick überprüft, bevor er an einen Schulrechner angeschlossen werden durfte. Wenn wir beispielsweise eine Powerpoint für einen Vortrag im Fach Deutsch vorbereitet hatten, mussten wir den Stick vorher bei einem Informatiklehrer abgeben und ihn prüfen lassen. Nach der Prüfung haben wir dann einen Zettel mit der Bestätigung bekommen, dass der Stick im Schulnetzwerk genutzt werden darf, diese mussten wir dann nochmal dem Deutschlehrer vorlegen und erst dann durfte der Stick an den PC angeschlossen werden, um die Powerpoint zu öffnen.
Dieser Prozess ist bei uns in der Schulordnung geregelt und ich weiß auch, dass es in anderen Schulen ähnliche Verfahren gibt. Damit wird ausgeschlossen, dass ein Schüler (oder Lehrer) schädliche Software einschleust.
Warum hast du eine ausführbare Datei, die dem Namen nach den Schulrechner lahm legen soll auf deinem Stick, wenn du damit keinen Unsinn anstellen willst? In diesem Falle würde ich sagen: Ein großes Lob an die Lehrerin, die den Stick vorher geprüft und ihn anschließend hoffentlich konfisziert hat.
Wenn sich die Fehlermeldungen häufen, kann das auf den Rechnern über kurz oder lang auch zu ernsthaften Problemen führen.
Betrachte das andere aber mal aus einem anderen Blickwinkel: Die Rechner werden Euch zum Arbeiten zur Verfügung gestellt, sie sind Eigentum der Schule und wenn du mit diesem Programm dafür sorgst, dass die Rechner abstürzen (oder infolgedessen schwerere Schäden nehmen), beschädigst du das Schuleigentum.
Du solltest die Direktorin die Lehrerin und das Bundesland in dem die Schule ist sofort beim EuGH anzeigen
Die Rektorin hasst mich die würde hinterherrennen und sagen, ich wöllte das Schulnetz lahmlegen.
Darüber wunderst du dich jetzt aber nicht im Ernst, oder? Ich würde das gleiche vermuten. Wer soll außerdem feststellen, dass dein kleines Programm wirklich harmlos ist? Ich hoffe doch stark, dass niemand ausprobiert, was passiert, wenn man die Datei öffnet.
das soll sie doch erstmal beweisen, und das kann sie ja nicht. Du bist doch unschuldig.
danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. :)
Wenn der Stick in deiner Schultasche war, hätte sie ihn wohl kaum entdeckt.
Ich gehe davon aus, dass er in einem Schulrechner steckte, als er konfisziert wurde und da darf sie es natürlich...wer weiß, was du von dem Stick in Netzwerk kopierst.
Aber wahrscheinlich sollte er mal an einen Schulrechner angeschlossen werden, warum solltest du ihn sonst dabei gehabt haben?
Das hätte sie nie machen dürfen, wenn Du Zeugen hast, ist ihre Schulkarriere zu ende.
Mit welchem Recht? Wenn der Stick vor der Einführung ins Schulnetzwerk überprüft und dabei diese Datei entdeckt wurde, ist daran nichts verwerflich. Es ist richtig, dass der Administrator überprüft, was alles ans Netz geht (gehen könnte) bevor etwas passiert.
also das es nichts kann war gemeint, dasss er den Pc nicht zerstört er öffnet nur langsam viele chrome Fenster bis der Arbeitsspeicher voll ist und der Pc abstürtzt aber es richtet kein Schaden an.