Dürfen jugendliche am Wochenende arbeiten?

3 Antworten

Jugendarbeitschutzgesetz Für Jugendliche gilt die 5-Tage-Woche (§ 15 JArbSchG)

Viele junge Beschäftigte fragen sich, ob sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz am Samstag arbeiten müssen. Der Samstag ist für Minderjährige grundsätzlich frei. Und auch an Sonn- und Feiertagen dürfen sie nicht arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz nennt das Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (§§ 16 – 18 JArbSchG).

In manchen Branchen kann dies jedoch nicht eingehalten werden. Gerade im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, der Landwirtschaft und im Verkehrswesen besteht ein ganz anderer Arbeitsrhythmus. Hier ist es notwendig, dass auch am Wochenende oder an Feiertagen gearbeitet wird. Diese Besonderheiten werden berücksichtigt, indem

das Jugendarbeitsschutzgesetz für die Gastronomie und andere Branchen entsprechende Ausnahmen zulässt. Aber auch in diesen Fällen müssen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.

Bedeutet also:

Du darfst an Wochenenden arbeiten, wenn es für diese Berufe Ausnahmen gibt (ob es Ausnahmen gibt, weiß der Arbeitgeber).

Wenn du nun am Samstag und Sonntag arbeitest, muss dir der Arbeitgeber an zwei Tagen unter der Woche freigeben (dann hast du z.B. am Montag und Dienstag frei).

Da es im Schnitt 4 Samstage und 4 Sonntage im Monat gibt, muss dir der Arbeitgeber an mindestens 2 Samstagen und 2 Sonntagen freigeben.

Ja dürfen sie zb im Einzelhandel sind 2 Samstage Erlaubt !

Aber auch im Altenheim da hat man dan eine 7 tage Woche zb und Dan direkt danach 1 oder 2 Ausgleichschicht wie im Einzelhandel nur ist das Dan 1 aus gleichtag

Steht alles im Arbeitsgesetz für jugendliche!

§16 und §17 JArbSchG