Dürfen Inklusionskinder sitzen bleiben (NRW)?

1 Antwort

Es kommt darauf an, ob der Schüler zielgleich oder zieldifferent unterrichtet wird.
Ein geistig behinderter Schüler kann nicht sitzenbleiben.
Bei  anderen Behinderung kann man sitzenbleiben, wenn man zielgleich unterrichtet wird.