Drehgenehmigung an einer leeren Bushaltestelle?
Hallo Leute,
ich würde gerne demnächst einen Kurzfilm für mein Filmstudium drehen, wobei ich über 3 Tage an einer Bushaltestelle/Bushäuschen drehen werde. Die Frage ist ob es nötig ist bzw. sich lohnt nach einer Drehgenemigung bei der Stadt zu Fragen. Wir werden sicherstellen das wir erst mit drehen beginnen sobald keine Busse mehr fahren und mit unseren Equipment nicht den Straßenverkehr behindern (z.B. Licht oder Stative auf die Straße, auch nicht draufleuchten). Meine Sorge ist es keine Erlaubnis zu bekommen und unserem Dreh so bekannt zu machen. Drehen werde ich so oder so nur gehe ich lieber auf Nummer sicher.
Danke für eure Antworten im Voraus
2 Antworten
An der Stadt und bei den Verkehrsbetrieben nachfragen zB VRR
Drehen werde ich so oder so nur gehe ich lieber auf Nummer sicher.
dann hast du da ja deine Antwort!
Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst brauchst du eine Genehmigung. Ansonsten läufst du Gefahr, dass da in 3 Tagen irgendwann mal der Falsche vorbei kommt und euren Dreh unsanft beendet. Wenn du da schon 2 Tage gedreht hast und dann dein Dreh verboten wird, dann hast du die A-Karte. Und unerlaubt weiter zu drehen nachdem du da schon Ärger deswegen bekommen hast wird dir bestimmt nicht weiter helfen
es kann eine Verordnung von der Kommunlaverwaltung vor Ort erlassen sein, dass die Benutzung von öffentlichen Gehwegen, Straßen oder Plätzen (eine Bushaltestelle ist ja nicht auf Privatgrund) nicht "mehr als verkehrsüblich in Anspruch" genommen werden darf und bei einem Gehweg ist "Verhehrsüblich" nun mal, dass du da zu Fuß von A nach B gehst und nicht dass du da Kameras, Licht und sonst was aufstellst. Wenn du den Gehweg eben "mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen" willst, dann brauchst du eine Genehmigung dafür
Alles Klar, danke dir. Da der Bereich ziemlich abgegrenzt ist hoffe ich dass es in Ordnung geht.
Kannst du abschätzen wie hoch die Chance auf eine Erlaubnis ist? Durch Internetrecherche habe ich gefunden dass es unter den Vorrausetzungen keine Recht dritter zu verletzen und keiner Behinderung am Verkehr auch keine Erlaubnis nötig sei, jedoch sind die informationen dazu alle recht ungenau.