Dozent für Rettungssanitäter - Anforderungen?

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NRW hat meines Wissens nach eine eigene Rechtsverordnung für die Ausbildung von Rettungssanitäter*innen. Ob es darin konkrete Anforderungen an die Dozenten gibt, das weiß ich nicht, meines Wissens nach ist allerdings geregelt, dass eine Schule welche für die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen staatlich genehmigt ist automatisch auch die Genehmigung hat, Rettungssanitäter*innen auszubilden. Weiterhin, kann ferner das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes NRW diesbezüglich Regelungen enthalten.

In der Praxis sind die Dozenten allermeist Notfallsanitäter*innen mit Qualifizierung als Praxisanleiter*in oder Rettungsassistent*innen mit Qualifikation als Lehrrettungsassistent*in. Mein eigener damaliger Dozent meinte, dass es rein theoretisch genügen würde, selber Rettungssanitäter*in mit pädagogischer Qulifikation zu sein aber in der Praxis ist das meist nicht möglich.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.