Dji Mavic Air 2s Flugbeschränkung?
Hallo ich wollte fragen ob bei der Drohne oder Generell in der Dji Fly App irgendwie erkennt wird ob ich die Drohne versichert oder mit Kennzeichen registriert habe oder auch einen Führerschein überhaupt besitze? Und aufgrund dessen dann mich nicht abheben lässt oder die Fluggebiete noch eingeschränkter sind als Normal.
Ist sowas in Zukunft geplant, dass das erkannt wird oder könnte ich rein theorethisch die auch ohne die oben genannten Registrierungen usw fliegen für die nächsten paar Jahre?
Ich lebe und fliege in Italien und besitze auch eine Mavic Mini und in der Dji Fly App sind auf der Karte in meiner Gegend nur sehr wenige Gebiete mir blauer Authorisierungszone gekennzeichnet (meist Militärgebiet) wo ich sicher nie fliegen werde
1 Antwort
Sachen wie der Drohnenführerschein oder Versicherung haben mit der grundsätzlichen Funktion der Drohne nichts zu tun. DJI-Drohnen haben unabhängig davon nur ihre eigenen DJI Geo-Zonenkarte, in der Gebiete mit Warnungen, Flugbeschränkungen, Autorisierungs- und Verbotszonen festgelegt sind.
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Was die Betreiber-Registrierung angeht ist es bei aktuellen Drohnen (also auch der Air 2S) genauso, das wird aber anders bei künftigen Drohnen wenn sie die C1, C2 oder C3-Klassifizierung wollen, denn für diese Drohnen ist eine Fernidentifizierung vorgeschrieben und so wie ich das gelesen habe könnte es da tatsächlich so kommen dass die Drohne sich erst starten lässt wenn sie mit einer gültigen kompletten e-ID gefüttert wurde (also inklusive der 3 Prüfstellen am Ende der e-ID)!
Die Drohne sendet dann zusätzlich zur Funkverbindung auch unverschlüsselt seine Kennung (nur die ersten 16 Stellen der e-ID) und auch Telemetriedaten (Höhe, Ausrichtung, Geschwindigkeit, Position inkl. Verlauf und evtl. auch den Homepoint, welcher i.d.R. die Position des Piloten ist, aber das weiß ich jetzt nicht sicher ob das auch dabei ist) und es wird auch (eine) App(s) geben mit der/denen jedermann diese Daten von Drohnen in seiner unmittelbaren Umgebung einsehen kann.
Für andere Drohnen (C0, C4, sowie Bestands-oder Eigenbau-Drohnen) gilt diese Auflage nicht. Gut möglich dass da bei manchen auch diese Möglichkeit der Fernidentifizierbarkeit integriert wird aber wenn dann hier nur auf freiwilliger Basis.
Damit nicht jeder seine Drohne mit der e-ID von Anderen füttern kann (die er evtl. sogar aus besagter Fernidentifizierungs-App hat) gibt es die 3 Prüfziffern am Ende der e-ID, denn die sind hier für die Freischaltung dann erforderlich, werden aber natürlich nicht mit gesendet.
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Die EU schreibt den einzelnen Ländern vor dass sie ebenfalls Geozonen mit Flugverbots-, Flugbeschränkungszonen festlegen (auch Zonen mit aufgeweichten Regeln sind möglich), welche diese Drohnen ebenfalls kennen müssen, aber wenn ich das richtig gelesen habe schreibt die EU nicht vor dass sich die Drohnen daran auch erzwungenermaßen halten müssen sondern nur dass sie den Piloten auf die jeweilige Lage hinweisen müssen.
Wenn ich das also richtig verstanden habe hat die Air 2s diese Fernidentifikation noch nicht oder? Und wird somit nicht durch diese irgendwie in Zukunft beeinflusst?