"Diebstahl" in Kaufland?

September24  25.05.2025, 00:00

Wie alt bist Du? Und wie lange schon in Deutschland?

Beckmaria 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 00:03

30 und bin in Deutschland seit 2,5 Jahren. Habe aber schon deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es wichtig ist, wegen meine Oma, die deutsche ist

September24  25.05.2025, 00:04

Hm - da wirst Du die Strafe wohl akzeptieren müssen. Mit 13 oder 14 Jahren evtl. anders ...

Beckmaria 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 00:10

Das verstehe ich, ich verstehe nur nicht wegen die Anzeige zum Polizei, wie schlecht ist es und welche Folgen sein könnten

4 Antworten

Man könnte hier darüber nachdenken, ob dir nicht der Vorsatz zur rechtswidrigen (!) Zueignung gefehlt hat und ob ein kompetenter Anwalt das Gericht von diesem fehlenden Vorsatz nicht auch überzeugen könnte.

Dafür spricht meines Erachtens der Schriftzug “Jetzt neu, gratis probieren” und der Fakt, dass viele andere Kunden die Fläschchen auch abmontiert und offenkundig mitgenommen haben, wodurch dieses Verhalten eventuell rechtmäßig erscheinend könnte.

Dagegen spricht, dass die Fläschchen ja an eine kostenpflichtige Flasche gebunden waren und man deshalb davon ausgehen sollte, dass beide Flaschen zusammen gekauft werden müssen.

Die Chancen stehen also nicht so gut, dass du da straffrei rauskommst. Es könnte allerdings auch gut sein, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Wenn eine Verurteilung für dich ein großes Problem darstellen sollte, solltest du darüber nachdenken, einen Anwalt zu kontaktieren.

Die Vertragsstrafe/Fangprämie ist übrigens zu hoch. Eine Vertragsstrafe sollte hier maximal 50€ betragen, da sie ansonsten unverhältnismäßig ist. Unter anderem aus diesem Grund sind solche Vertragsstrafen oft nicht wirksam vereinbart. Wenn die 100€ für dich ein große finanzielle Härte bedeuten, solltest du einen Anwalt deswegen aufsuchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Geklaut hattest du es ja schon. Ob du die dann auch noch trinkst hat keinen Einfluß mehr auf die Strafe. Und grade bei alcohol können die auch ruhig mal ein Auge zudrücken finde ich.

Wenn du dich da nicht wohl fühlst würde ich da auch nicht mehr hin gehen.

Anwalt, sonst hast dubne Vorstrafe sicher. Mit kommst du vielleicht mit nem blauen Auge davon.

Besser Geld zahlen als vorbestraft sein, falls ne Einigung oder so vorgeschlagen werden sollte