Defekter Absperrhahn Kaltwasser?

2 Antworten

Die Wasserzähler sind Teil der Nebenkostenabrechnung und müssen geeicht sein. Ist die Eichung des Kaltwasserzählers 6 Jahre her, dann wird er getauscht.

Das geht aber nur, wenn das Wasser abgestellt wird. Vorzugsweise über den Absperrhahn der einzelnen Wohnung. Das geht bei Dir nicht, weil der Hahn defekt ist.

Also muss jetzt zunächst der Absperrhahn getauscht werden. Dafür zuständig ist bei einer Mietwohnung der Vermieter.

Bei einer Eigentumswohnung ist der Absperhahn entweder per Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum oder er ist Eigentum des Wohnungseigentümers.

Entsprechend muss entweder die Eigentümergemeinschaft oder der Wohnungseigentümer den Tausch in Auftrag geben.

Selber daran herumschrauben sollte man auf keinen Fall. Denn mal abgesehen von einer für alle unangenehme Ganz- oder Strangabsperrung während der Reparatur haftet man dann persönlich, wenn etwas schief geht. Und da sollte man als Laie den Wasserdruck nicht unterschätzen.

So wie es sich ließt, kann man den Absperrhahn nicht mehr dicht schließen. Deshalb konnte der Wasserzähler nicht getauscht werden. Am besten beauftragst du ein örtliches SHK-Unternehmen (Sanitär-Heizung-Klima) den Absperrhahn zu tauschen. Das sollte man nicht selber machen, weil während der Reparatur muss das Wasser im ganzen Haus abgestellt werden. Wenn du dann nicht zügig fertig wirst, oder etwas schief geht und das Wasser stundenlang weg bleibt, werden dich die anderen Bewohner nicht besonders lieb haben.

Nachtrag: du musst dich nur dann selbst darum kümmern, wenn die Wohnung dir gehört. Wenn du zur Miete Wohnst gibst du es lächelnd an den Vermieter