DDOS Tool in der Schule?
Ich habe in der Schule ein DDOS Tool versucht herunterzuladen aber nicht ausgeführt, da dies sofort an einen Lehrer in einem Log geschickt wurde. Der Log sagt, dass ich es ausgeführt hätte, was ja strafbar ist. Ich bin 15, was kann mir jetzt passieren?
3 Antworten
Das ausführen eines Programms was DDOSen ermöglicht ist nicht strafbar. Der eigentliche Angriff ist erst das Strafbare. Was die weiterhin passier kann ich dir nicht sagen. Hoffe mal das die so viel passiert damit du merkst das man so eine sch**** nicht in der Schule macht. Jeder muss mal mit einem harten Schlag lernen.
Wenn das Log fehlerhaft ist, lässt sich das nachweisen. Wenn der Angriff ausgeführt wurde, muss es auch ein Opfer geben. Im Übrigen kannst Du mit einem solchen Werkzeug keinen DDoS-Angriff durchführen, sondern nur einen DoS-Angriff.
Ausführen ist erstmal nicht Strafbar, wenn du danach keine IP eingegeben hast und auf start gedrückt hast.