Darf mein Nachbar eine Wasserleitung in eine Kommunwand einbauen?
Hallo zusammen!
Ich habe da ein Problem !
das Nachbarhaus wurde verkauft und der neue Eigentümer lässt gerade ein neues Bad einbauen!
Trotz unserer Hinweise auf die gemeinsame Giebelwand,( 24er Ziegelwand) und das dort unser Schlafzimmer ist, hat er die Wasserrohre in die Wand gelegt !
Bei uns ist jetzt jedes Wasserziehen ( Dusche,WC und Waschbecken) sehr laut zu hören. Nachtruhe ADE !!!!!!
Darf er das überhaupt, oder kann ich einen Rückbau verlangen ????
Ach ja, er hat weder einen Schallschutz noch eine Entkoppelung eingebaut !!!!
Hilfe!!!!!!!
Name:
- Claudia
3 Antworten
Wenn das einzelne Häuser sind, nicht. Aber wenn es Haus an Haus gebaut wurde (Reihenhaus), dann müsste er zumindest fragen.
Das Baurecht hat natürlich er.
Es kommt auf die Eigentumsform an. Ein Doppelhaus kann sowohl nach WEG als auch real geteilt sein. Hat es ein eigenes Grundbuch?
Ja klar ! wir haben unser Haus vor 15 Jahren gekauft und der Nachbar vor ca. 3 Jahren ! seitdem ist er am Renovieren ! Das wir einen gemeinsamen Giebel haben geht aus den alten Bauplänen (1954) hervor !!!
Was heißt gemeinsamer Giebel? Eine gemeinsame Mauer oder zwei direkt nebeneinander errichtete?
Zur Nachbarwand finden sich Regelungen im Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes. (Es gibt aber auch die Bundesländer, die das nicht geregelt haben.)
Unabhängig davon müssen aber die Anschlüsse in der Wand so nach den Regeln der Technik errichtet werden, dass eben keine Geräuschbelästigungen entstehen.
Eine gemeinsame 24 er Ziegelmauer , soviel ich jetzt weiß nennt man sie auch Kommunwand! Und die Arbeiten werden alle privat ausgeführt !
Hm....§§ 921 und 922 BGB
Näheres zu Kommunmauern könnten auch im jeweiligen Landesrecht (Nachbarschaftsrecht) zu findeen sein.
Insgesamt würde ich einen Anwalt empfehlen. Es läuft ja sowieso auf einen Streit hinaus.
Kommt auf die Teilungserklärung an - und was alles Gemeinschaftseigentum ist.
hm........Die Häuser gehörten früher Geschwistern ! Also Doppelhaus !!!! Da gibt es keine Teilungserklärung........
Es gibt keine Teilungserklärung? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Dann gehört jedem alles zur ideellen Hälfte - und keiner von Euch darf irgendetwas umbauen ohne die Genehmigung vom anderen.
Wie konnte denn dann ohne eure Zustimmung verkauft werden?
Das Haus könnte ja auch real geteilt sein, dann gibt es keine WEG und keine Teilungserklärung.
Wenn es eine "gemeinsame" Wand gibt, ist das schwierig mit der realen Teilung.
Wir haben unser Haus vor 15 Jahren gekauft und der Nachbar vor ca. 3 Jahren ! seitdem ist er am Renovieren ! Das wir einen gemeinsamen Giebel haben geht aus den alten Bauplänen (1954) hervor
OK !!!! Ich habe aber leider keine ! Und die Vorbesitzer beider Häuser sind mittlerweile Verstorben ! Und nun ?????
Nun gehst du zu einem Anwalt und lässt dich rechtssicher beraten.
Beim örtlichen Bauamt gibt es ganz sicher noch den ursprünglichen Bauplan.
Das werde ich wohl tun müssen...................................
Hallo "der Hans"
Die original Baupläne sind auf beiden Seiten vorhanden ! Ändert aber nix!
Muss ich das dulden oder kann ich mich wehren??????
Wie gesagt - da gehst du zu einem Anwalt und lässt dich rechtssicher (!) beraten.
Die Häuser gehörten früher Geschwistern ! Also Doppelhaus !!!!