Darf mein Nachbar eine Wasserleitung in eine Kommunwand einbauen?

3 Antworten

Wenn das einzelne Häuser sind, nicht. Aber wenn es Haus an Haus gebaut wurde (Reihenhaus), dann müsste er zumindest fragen.

Das Baurecht hat natürlich er.


Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:24

Die Häuser gehörten früher Geschwistern ! Also Doppelhaus !!!!

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florestino  24.07.2019, 11:29
@Uzebebbes

Es kommt auf die Eigentumsform an. Ein Doppelhaus kann sowohl nach WEG als auch real geteilt sein. Hat es ein eigenes Grundbuch?

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Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:32

Ja klar ! wir haben unser Haus vor 15 Jahren gekauft und der Nachbar vor ca. 3 Jahren ! seitdem ist er am Renovieren ! Das wir einen gemeinsamen Giebel haben geht aus den alten Bauplänen (1954) hervor !!!

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florestino  24.07.2019, 11:39
@Uzebebbes

Was heißt gemeinsamer Giebel? Eine gemeinsame Mauer oder zwei direkt nebeneinander errichtete?

Zur Nachbarwand finden sich Regelungen im Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes. (Es gibt aber auch die Bundesländer, die das nicht geregelt haben.)

Unabhängig davon müssen aber die Anschlüsse in der Wand so nach den Regeln der Technik errichtet werden, dass eben keine Geräuschbelästigungen entstehen.

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Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:42

Eine gemeinsame 24 er Ziegelmauer , soviel ich jetzt weiß nennt man sie auch Kommunwand! Und die Arbeiten werden alle privat ausgeführt !

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Hm....§§ 921 und 922 BGB

Näheres zu Kommunmauern könnten auch im jeweiligen Landesrecht (Nachbarschaftsrecht) zu findeen sein.

Insgesamt würde ich einen Anwalt empfehlen. Es läuft ja sowieso auf einen Streit hinaus.


Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:37

Leider ja ................

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Kommt auf die Teilungserklärung an - und was alles Gemeinschaftseigentum ist.


Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:26

hm........Die Häuser gehörten früher Geschwistern ! Also Doppelhaus !!!! Da gibt es keine Teilungserklärung........

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ErsterSchnee  24.07.2019, 11:28
@Uzebebbes

Es gibt keine Teilungserklärung? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Dann gehört jedem alles zur ideellen Hälfte - und keiner von Euch darf irgendetwas umbauen ohne die Genehmigung vom anderen.

Wie konnte denn dann ohne eure Zustimmung verkauft werden?

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florestino  24.07.2019, 11:29
@ErsterSchnee

Das Haus könnte ja auch real geteilt sein, dann gibt es keine WEG und keine Teilungserklärung.

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ErsterSchnee  24.07.2019, 11:30
@florestino

Wenn es eine "gemeinsame" Wand gibt, ist das schwierig mit der realen Teilung.

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Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:31

Wir haben unser Haus vor 15 Jahren gekauft und der Nachbar vor ca. 3 Jahren ! seitdem ist er am Renovieren ! Das wir einen gemeinsamen Giebel haben geht aus den alten Bauplänen (1954) hervor

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Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:36

OK !!!! Ich habe aber leider keine ! Und die Vorbesitzer beider Häuser sind mittlerweile Verstorben ! Und nun ?????

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DerHans  24.07.2019, 13:02
@Uzebebbes

Beim örtlichen Bauamt gibt es ganz sicher noch den ursprünglichen Bauplan.

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Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:54

Das werde ich wohl tun müssen...................................

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Uzebebbes 
Fragesteller
 24.07.2019, 13:22

Hallo "der Hans"

Die original Baupläne sind auf beiden Seiten vorhanden ! Ändert aber nix!

Muss ich das dulden oder kann ich mich wehren??????

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ErsterSchnee  24.07.2019, 13:24
@Uzebebbes

Wie gesagt - da gehst du zu einem Anwalt und lässt dich rechtssicher (!) beraten.

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