Wir haben ein altes Haus übernommen, das laut Nachbarin ca 30 cm über der Grundstücksgrenze steht. Das Haus ist ca. Bj.1930, nun muß eine Mauer erneuert werden?

2 Antworten

Ich würde dabei erstmal genauer (nicht sie) nachfragen und zwar beim Vermessungsamt.

Ich hatte mir vor 20 Jahren selbst einen kleinen Bauernhof als Altersruhesitz auf dem Land zugelegt und um 2000 herum gab es eine Flurbereinigung bei der auch gleich die ganze Ortschaft mit vermessen wurde.

Früher hatten die Bauern nämlich fleisig hin und her getauscht, oft nur wenige Meter. Mal wegen besseren Zufahrtsbedingungen für neue Maschinen oder vielen anderen Gründen.

Meist gab es die Möglichkeit bei genau solchen späteren Überscheidungen das alles auf andere Art auszugleichen. Jedenfalls mussten dabei keine Gebäudeveränderungen vorgenommen werden.

Normalerweise kann man sich dabei mit dem Nachbarn irgendwie einigen da ja auch die Bestimmungen mit Grenzen und Abständen erst später entstanden sind.

Ob dabei eine Art Bestandsschutz greift kann dir am besten ein Anwalt sagen. Sollte die Nachbarin nicht zugänglich für andere einfachere Lösungen sein dürftet ihr meiner Erahrung nach mit ihr ganz andere Probleme wie Grundstücksüberschneidungen haben und es wäre ratsamt diese zuerst aus dem Weg zu räumen, wenn irgend möglich

Angenommen die Grenze wäre überbaut, würde es wohl nichts bringen, die Wand im EG zurück zu setzen, wenn das Obergeschoß oder Dach weiterhin über die Grenze ragen. 

Wenn die Nachbarin darauf besteht, soll doch sie die Vermesser bestellen. Hier gilt nämlich, wie in einer Kneipe auch: "wer bedellt, der bedoolt." Und dies Grundstücksgrenzen vermessen sind nicht gerade billig. 

Nebenbei könnt Ihr Euch ja mal ganz unverfänglich einen zunächst mal unbeglaubigten Auszug aus dem Grundbuchamt nebst Lageplan besorgen. Wenn damit die Aussage der Nachbarin bestätigt wird, solltet Ihr einen Anwalt hinzu ziehen und auch mal beim Bauordnungsamt zwecks Bestandsschutz Rücksprache halten.

Ob die Nachbarin einen Anspruch darauf hat, daß Ihr zurücksetzt, könnt Ihr leider nur mit einem solchen Zick-Zack-Parcours von Behörde zu Behörde klären. 

Bevor ich mir einen Architekten besorge und ein Baugenehmigungsverfahren anstrenge (das wäre dann nötig) würde ich doch eher mal die Behörden bemühen.