Darf mein Bruder einfach meine Email-Adresse weiterleite/selbst benutzen?
Ich bin 11 Jahre alt und mein Bruder ist 16.Mein Bruder hatte schonmal meine Email Adresse aber sein Handy ging dann kaputt.Und heute kam er zu mir und hat gefragt:"kann ich deine Email Adresse?" Und ICH HABE NEIN gesagt.Und was sehe ich auf mein Handy?Genau,ich sehe einen Bestätigungcode!!Zum Glück hat er es nicht geschafft meine Email Adresse auf sein Handy zu bekommen.Mein Problem ist das ich soweit ich weiß sieht was man gegoogelt hat oder wo man sich angemeldet hat....GLAUBE ICH!Und meine Frage ist ob er das überhaupt darf...
LG DANKE IM VORAUS!💭❤
4 Antworten
Dein Konto, deine alleinige Bestimmung. Zumal es keinen Grund gibt warum dein Bruder deine Adresse nutzen sollte. Er kann sich selbst in zwei, drei Minuten eine neue erstellen wenn er nicht in der Lage ist sich seine E-Mail-Adresse zu merken.
Solange Du ihm nicht das Passwort mitteilst kann er effektiv auch nichts machen. Sollte er es kennen, ändere es zeitnah in den Benutzereinstellungen des Anbieters.
Gemäß DSGVO ist eine Emailadresse (genau so wie Telefonnummern) ein "persönliches Datum". Es darf nur mit Zustimmung des Besitzers/Eigentümers weiter gegeben werden.
In wie weit Du dieses Recht in der Familie für den beschriebenen Pipifax geltend machen möchtest und kannst....
Kleiner Rat am Rande:
Deine Fragestellung zeigt, dass Du bezüglich Internetdiensten (wie z. B. "Email") und wie sie funktionieren nicht wirklich Know How hast - eher gar kein Know How.
Es würde Dir sicherlich nützen, wenn Du Dich da etwas schlau machst.
Also es gibt kein Gesetz dagegen. Wäre es ein Fremder, wäre es leicht was anderes, aber ihr lebt in einem Haushalt. Sprich es ihr ein Privates Problem (kurz euer Problem)
Eh doch. Und nur weil es in der Familie bleibt werden Gesetze nicht einfach zu persönlichen Problemen. Die Erschleichung von Zugangsdaten ohne Willen der Eigentümer fällt immer noch in den Bereich der grob unter Computersabotage fällt. Gleichzeitig verbieten fast alle Dienste dass Zugangsdaten Dritten zugänglich gemacht werden und stellen damit mindestens einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar, würde man sich darauf einlassen.
Wenn du das nicht möchtest dann darf er das nicht. Wenn du es ihm erlaubst dann darf er das.