Darf mein Arbeitnehmer mit mein Handy weg nehmen?
Ich bin 17 Jahre alt oder jung mache eine Ausbildung (komme jetzt ins dritte Lehrjahr). Klar bin ich auf der Arbeit oft am Handy jedoch nur vor der Arbeitsbegin auf dem Gelände in den pausen und nach arbeitsbegin. Sicher auch wenn ich während der Arbeitszeit auf Toilette gehe. Angesprochen wurde ich vielleicht drei, vier mal in den paar Jahren und habe es dann auch unterlassen. Jetzt habe ich eine wichtige Prüfung total verhauen und mein Chef meint jetzt mir mein Handy während der Arbeitszeit weg zu nehmen. Mir es nach Feierabend und in den panem auszuhändigen. Aber das darf der doch nciht oder? Schließlich ist das mein Eigentum. Weiß jemand vielleicht wenn es zu trifft wo es genau steht? Ob es mir weg nehmen darf oder nciht?
11 Antworten
Handy am Arbeitsplatz ist generell nicht erlaubt - da Datenschutz. Der AG kann es höchstens dulden. Glaube es ist eher eine Erziehungsmaßnahme von ihm, da du dich nicht auf die Arbeit konzentrierst. Das ist doch besser als ne Abmahnung zu bekommen, oder?
Hallo, wegnehmen darf er Dir das eigentlich nicht, aber er will ja nur Dein bestes und das solltest Du dankend annehmen. ich weiß eh nicht warum jeder son Drecksding permanent mit sich rumschleppen muss.
Aber um Dir zu zeigen was Recht ist.... wenn Dein Chef ein "Hinterteil" wäre könnte er Dich nach der 2ten Verwarnung raus schmeissen.
Also immer den Ball flach halten und sich während der Arbeit auf die Arbeit konzentrieren
Ja gut also kann ich das verweigern? Sollte er mich dann aber erwischen würde ich eine Verwarnung bekommen. Und wenn man jetzt schlau ist lässt man das Handy komplett im Spind so das man keine bekommt. Sehe ich das jetzt richtig?
Er darf dir das Handy nicht weg nehmen aber dich raus werfen wenn du es während der Arbeitszeit benutzt obwohl er dir das untersagt hat. Gib das Handy, als erzieherische Maßnahme, freiwillig ab denn du kannst ja offensichtlich nicht damit umgehen. Du mußt deine ganze Arbeitskraft der Arbeit widmen.
Doch, natürlich darf der das!
Dein Arbeitgeber darf dir Private Erledigungen, auch das telefonieren, während der Arbeitszeit untersagen. Und dass darf er auch durchsetzen, in dem er dein Handy einzieht.
Er hat Hausrecht.
"klar bin ich auf der Arbeit oft am Handy" ..... na so klar finde ich das überhaupt nicht ;) ;) das ist ja schon krankhaft manchmal die Teenies mit ihren Handys ;) ;) ........du solltest das Teil lieber während der Arbeitszeit komplett auslassen , erspart dir ne Menge Ärger .... zumindest solange du Azubi bist .....es geht auch 8 Stunden ohne , kannst glauben ;) ;)