Darf man Stolpersteine fotografieren?
6 Antworten
Bei den Stolpersteinen handelt es sich um permanent im öffentlichen Raum installierte Kunstwerke, also gilt §57 UrhG. Du darfst die Stolpersteine fotografieren und die Bilder auch veröffentlichen.
Ja. In Deutschland herrscht Panoramafreiheit.
Ich weiss noch nicht einmal, ob der Stolpersteinerfinder Gunter Deming überhaupt ein Copyright auf die Steine hat. Je nachdem, was du mit den Fotos vorhast, würde ich Gunter Deming kontaktieren.
Ja, ob du die Bilder allerdings kommerziel oder öffentlich nutzen kannst, hängt davon ab wo du beim Fotografieren gestanden hast.
Wenn du nicht stoperst,dann geht das.
Es wäre schön, wenn die, die nichts zu sagen haben, auch den Mund hielten.
Warum den nicht? Ich wüsste nicht, dass das verboten ist. Die Medien verbreiten solche Bilder ja auch.
Der § 57 UrhG ist in diesem Fall sicherlich nicht anwendbar. Oder meinst du den § 59 ?