Darf man sich in Fremden Hausfluren aufhalten?

6 Antworten

wenn man jemanden besucht, etwas liefert oder in irgendeiner Weise dort sonstig zu tun hat. Herumlungern ist nicht erwünscht und man kann auch das Ordnungsamt holen als Mieter/Eigentümer.

Wäre es dir angenehm, wenn ein Fremder permanent in deinem Wohnhaus herumschleicht?

neferhotep3 
Fragesteller
 27.02.2017, 09:34

hätte nix dagegen solange er mir oder anderen nix tut ^^

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oxBellaox  27.02.2017, 09:36
@neferhotep3

nun gibt es aber auch andere Meinungen dazu ^^

In alten Miethäusern gab es sogar Hinweisschilder "Hausieren und herumlungern verboten"

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§ 123 Abs. 1 StGB:

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete
Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum
öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind,
widerrechtlich
eindringt
, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die
Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Hausrecht für Flure liegt beim Eigentümer, ist aber durch die Rechte der Mieter eingeschränkt, d.h. ein Betreten ist dann auch ohne Erlaubnis des Eigentümers möglich, wenn ein Mieter zum Betreten auffordert. Dies aber beinhaltet keine übergebührliche Nutzung durch den Eintretenden. Verschafft man sich widerrechtlich Zutritt, ist es als solches ggf. schon Hausfriedensbruch, wird man zum Eintritt durch einen Mieter oder den Eigentümer aufgefordert, ist nach Überschreiten der Grenze einer angemessenen Nutzung ein Verweis erforderlich, um hier Hausfriedensbruch zu realisieren.

Damit ist ganz deutlich zu sagen: der Aufenthalt in fremden Hausfluren ist immer zustimmungspflichtig und die Nutzung sollte nicht die Grenze der erteilten Zustimmung überschreiten.

Nein, der Eigentümer hat das Hausrecht 

Nur wenn man eine Sendung bringt oder wen besucht. Schlafen darf man dort nicht.

Ohne Grund, nein.

neferhotep3 
Fragesteller
 27.02.2017, 09:32

weshalb nicht

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ShitzOvran  27.02.2017, 09:36
@neferhotep3

Weil ein Flur kein öffentlicher Raum ist. Es wäre so, als ob du im Garten des Nachbarn stehst. Das ist privater Grund. Wenn der Besitzer das toleriert, dann hast du Glück. Ein Recht dort zu stehen hast du aber nicht. Wenn der Besitzer sagt, du sollst gehen, dann musst du gehen.

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neferhotep3 
Fragesteller
 27.02.2017, 09:39

muss es erst eine Ermahnung geben? oder kann man auch ohne.sofort bestraft werden

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oxBellaox  27.02.2017, 09:49
@neferhotep3

neferhotep3:  möglicherweise musst du die Kosten für Ordnungsamt oder Polizei bezahlen, wenn man diese ruft von Mieterseite aus.

Was möchtest du eigentlich erreichen? Menschen provozieren?

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PolluxHH  27.02.2017, 09:53
@neferhotep3

Es kommt auf die Art an, auf die man sich Zutritt verschaffte. Ohne Zustimmung zum Betreten (oder unter Täuschung) ist eine "Ermahnung" o.ä. nicht erforderlich, um Hausfriedensbruch in Anwendung bringen zu können, mit Zustimmung ist ein Verweis (keine Ermahnung) erforderlich.

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