darf man ohne ein Lohnunternehmer zu sein den Traktor mit einem Frontblitzer ausstatten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also weder gelb, blau- noch rot sind generell verboten.

 

Was die Blitzer / RKL betrifft benötigst Du immer ein e Prüfzeichen.

 

Bei blau und rot in Fahrtrichtung (nur in Kombination mit Tonfolge) kommt TÜV Abnahme + die Eintragung in die Fahrzeugpapiere dazu. Grundsätzlich ist das auch bei einem privaten PKW mit Bescheinigung der Dienststlle/.... möglich, sofern die Betätigung das hergibt. Beispielsweise Zugführer/Kommandant Feuerwehr oder ähnliches.

 

Gelb mit "e" kannst Du, wenn Du sie nur bei Bedarf "aufsetzt" (gelbe RKL mit Magnetfuß) m.W. problemlos verwenden.

 

Frontblitzer in gelb mit e dürften neben TÜV Abnahme eine Eintragung erfordern vermute ich, sofern das Fz nicht selbst als SonderFz in den Papieren ausgewiesen ist (Pannenhilfsfahrzeug). Ich weiß nicht ob die Eintragung ohne entsprechende Tätigkeit ausgestellt wird. Bezweifle das

 

Ich kenne dann noch Frontblitzer in weiß. Wie die gehandhabt werden weiß ich gleich gar nicht. Sind manchmal in die Scheinwerfer "bevorrechtigter Wegebenutzer" eingebaut und werden bei Tagfahrten zusätzlich zu RKL Blau benutzt.

 

Andere Farben kommen gleich gar nicht in Frage, die erhalten kein "e".

 

e= e nach ECE R65

 

Hier etwas mehr dazu: Hella

Quelle : "Motortalk" / Beitrag von "TT.ransporter", Juli 2017

bei bedarf trägt es dir der tüv ein