darf man ohne ein Lohnunternehmer zu sein den Traktor mit einem Frontblitzer ausstatten?
darf ich ohne dass ich ich ein lohnunternehmer bin also ohne dass ich ein Gewerbe habe oder dort arbeite meinen Traktor mit einem Frontblitzer ausstatten
2 Antworten
Also weder gelb, blau- noch rot sind generell verboten.
Was die Blitzer / RKL betrifft benötigst Du immer ein e Prüfzeichen.
Bei blau und rot in Fahrtrichtung (nur in Kombination mit Tonfolge) kommt TÜV Abnahme + die Eintragung in die Fahrzeugpapiere dazu. Grundsätzlich ist das auch bei einem privaten PKW mit Bescheinigung der Dienststlle/.... möglich, sofern die Betätigung das hergibt. Beispielsweise Zugführer/Kommandant Feuerwehr oder ähnliches.
Gelb mit "e" kannst Du, wenn Du sie nur bei Bedarf "aufsetzt" (gelbe RKL mit Magnetfuß) m.W. problemlos verwenden.
Frontblitzer in gelb mit e dürften neben TÜV Abnahme eine Eintragung erfordern vermute ich, sofern das Fz nicht selbst als SonderFz in den Papieren ausgewiesen ist (Pannenhilfsfahrzeug). Ich weiß nicht ob die Eintragung ohne entsprechende Tätigkeit ausgestellt wird. Bezweifle das
Ich kenne dann noch Frontblitzer in weiß. Wie die gehandhabt werden weiß ich gleich gar nicht. Sind manchmal in die Scheinwerfer "bevorrechtigter Wegebenutzer" eingebaut und werden bei Tagfahrten zusätzlich zu RKL Blau benutzt.
Andere Farben kommen gleich gar nicht in Frage, die erhalten kein "e".
e= e nach ECE R65
Hier etwas mehr dazu: Hella
Quelle : "Motortalk" / Beitrag von "TT.ransporter", Juli 2017
bei bedarf trägt es dir der tüv ein