Darf man Lebensmittel als Schüler an der Schule verkaufen?

3 Antworten

Alleine für das Gebäckverkaufen brauchst du einen Nachweis über die Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung durch das Gesundheitsamt. Das ist übrigens immer der Fall, wenn man gewerblich mit Lebensmitteln umgeht (nicht nur wg. Corona). Vermutlich darfst du überhaupt kein Gewerbe betreiben.

Nein, das darfst du nicht!

Ohne das bei der Schule bzw. Gewerbeamt und beim Finanzamt gemeldet zu haben, kannst du dafür richtig viel Ärger bekommen!