Darf man in BAYERN mit 15 den AM Führerschein machen also schon fahren mit einem Microcar?
3 Antworten
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen
Ja darfst du machen.
Meinst du mit Microcar diese 45kmh-Autos?
Mit solchen Teilen machst du dich nur lächerlich.
Bleib lieber beim Mofa.
Stimmt doch gar nicht !!!
Erst schlau machen und dann antworten und kommentieren. In Bayern und allen anderen "alten" Bundesländern beträgt das Mindestalter für die Klasse AM 16 Jahre.
Gruß Michael
Hallo Steffi,
NEIN, in Bayern nicht.
Klasse AM mit 15 nur in den fünf nicht mehr ganz so neuen Bundesländern in Deutschlands Osten.
Viele Grüße
Michael
Stimmt doch !!!
Erst schlau machen und dann antworten und kommentieren. In Bayern und allen anderen "alten" Bundesländern beträgt das Mindestalter für die Klasse AM 16 Jahre.
Gruß Michael
Stimmt doch gar nicht.
In Bayern geht des sehr wohl.