Darf man im Islam (Schafiitische Rechtschule) Videos machen über Menschen,Tieren oder fiktiven Charakteren oder Videospielen?
As salamu alleykum. Wollte mal fragen darüber, weil ich selber Videos mache, ich sehe viele verschiedene Meinungen überall, wollte endlich eine klare Begründung hören. Falls ihr könnt ich wäre auch Super froh, wenn ihr mir auch sagen könnt welche Videos mann halal machen könnte. Danke!
2 Antworten
Es ist verboten, Wesen mit Seelen zu zeichnen oder abzubilden, und es ist eine Pflicht, was an verbotenen Bildern vorhanden ist, unkenntlich zu machen. Handelt es sich um eine Statue, wird sein Kopf abgetrennt. Handelt es sich um ein eingraviertes Bild, wird das Gesicht unkenntlich gemacht und seine Züge ausgelöscht, oder es wird vom Bild das entfernt, womit das Leben nicht fortbestehen kann, wie das Abtrennen des Kopfes oder der Hälfte. Es wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ Ali ibn Abi Talib, möge Allah mit ihm zufrieden sein, beauftragte, keine Statue zu lassen, ohne ihn unkenntlich zu machen. Das erlaubte Zeichnen ist das Zeichnen von nicht beseelten Dingen wie Bäumen und Häusern, und allem, was keine Seele hat.
Der Mehrheit der Rechtsgelehrten, und unter ihnen die Schafi'iten, ist der Ansicht, dass sich das Verbot auf das vollständige Bild bezieht, mit dem das Geschöpf leben könnte. Ein unvollständiges Bild hingegen wird nicht als Bild angesehen. Die Rechtsschulen der Hanafiten, Hanbaliten und Schafi'iten sind der Meinung, dass mit beseelten Wesen jene vollständigen Bilder gemeint sind.
Ein Bild eines Körpers ohne Kopf, oder eines Kopfes ohne Körper, oder eines Kopfes mit dem restlichen Körper eines Nicht-Lebewesens, fällt nicht unter das Verbot, denn dies ist kein Bild eines Lebewesens. Der Grundsatz lautet, wie von Ibn Abbas, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, überliefert: „Das Bild ist der Kopf, wenn also der Kopf abgetrennt wird, ist es kein Bild mehr“. Wenn von ihm etwas abgetrennt wird, nach dessen Verlust das Lebewesen nicht weiterleben kann, wie seine Brust oder sein Bauch, fällt es nicht unter das Verbot, denn das Bild besteht nach dessen Entfernung nicht fort, was dem Abtrennen des Kopfes gleichkommt.
Wenn bei einem Bild keine Form erkennbar ist, obwohl es Glieder, einen Kopf und einen Hals gibt, es aber keine Augen und keine Nase hat, so ist nichts dagegen einzuwenden, denn dies ahmt die Schöpfung Allahs nicht nach. Vielmehr ist das Gesicht das Hauptaugenmerk des Bildes; wenn seine Züge unkenntlich gemacht werden, bleibt es kein Bild mehr. Wenn das Bild nicht klar ist, d.h. es hat kein Auge, keine Nase, keinen Mund und keine Finger, dann ist dies kein vollständiges Bild und keine Nachahmung der Schöpfung Allahs, des Allmächtigen und Majestätischen.
Diese Urteile gelten für die Umwandlung von Bildern durch Zeichnen von Hand und ebenso für die Umwandlung von Bildern durch künstliche Intelligenz. Zum Beispiel ist gegen die Umwandlung eines Fotos nur vom Gesicht in eine Zeichnung nichts einzuwenden.
Und die Ursache für das Verbot ist die Nachahmung, denn es wird vom Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, überliefert, dass er sagte: „Wahrlich, diejenigen, die diese Bilder anfertigen, werden am Tag der Auferstehung bestraft, und es wird zu ihnen gesagt: ‚Erweckt zum Leben, was ihr erschaffen habt‘“. Und dies wird zu dem gesagt, der ein vollständiges Bild angefertigt hat, von dem man sich vorstellen kann, dass es leben könnte, im Gegensatz zum unvollständigen Bild. Ebenso die Aussage Allahs, des Erhabenen: „Und wer ist ungerechter als derjenige, der versucht, wie Meine Schöpfung zu erschaffen“. [1, 2]
[1] Islam Frage und Antwort, Fatwa Nr. 297648
[2] Dr. Mutlaq al-Jasir, YouTube-Kanal (@dr-mutlaq), „Urteil zur Umwandlung von realen Fotos in Zeichnungen mit KI“, abgerufen am 12.07.2025.
Niemand macht den Islam besser schlecht als radikale Islamisten das tun:(
Durchgeknallte Fanatiker, Radikale, Extremisten und andere Spinner werden es für verboten halten!
willst du es Dir von denen verbieten lassen?