Darf man ein fahrzeug/Motorrad auf sich anmelden was man nicht fahren darf?

4 Antworten

Warum willst Du 2 Jahre die Versicherung bezahlen, wenn Du doch nicht fahren kannst. Das ergibt keinen Sinn. Wenn Du diese Maschine unbedingt haben willst, dann kaufe sie und "motte" sie ein, bis Du damit fahren darfst.

Ich gehe mal davon aus, dass Du die Maschine in dieser Zeit nicht auf der Straße stehen lassen willst, sondern trocken und gut verwahrt in einer Garage oder ähnlichem.

Das macht keinen Sinn. Es gibt eine Ruheversicherung, die auch greift, wenn die Maschine noch nicht zugelassen und angemeldet ist. Außerdem würde in der Zeit auch die Garantie laufen. Von möglichen Standschäden mal abgesehen.

Zum Anmelden schaut niemand welchen Führerschein du hast.
Brauchst dazu aber eine Versicherungsnummer. Und das ergibt nunmal überhaupt keinen Sinn ein Fahrzeug an zu melden und 2 Jahre Versicherung zu zahlen, wenn man es nicht fährt. Also lass es bis dahin abgemeldet.

Du kannst dann in Zukunft immer noch mit dem alten Kennzeichen zum Tüv fahren, eine HU machen, Versicherungsnummer holen und damit zulassen.

Wenn du meinst, man müsse ein Fahrzeug Besitz anmelden. Nein, es geht nur darum ob das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Darf übrigens abgemeldet nicht auf der Straße stehen.

Informiere dich aber nochmal, vlt nochmal eine Frage hier stellen wie man so ein Motorrad über 2 Jahre Standzeit pflegt.

Ja das geht solange man über 18 ist.