Darf man die YAMAHA Tricity 300 in Deutschland tatsächlich nur mit dem B-Führerschein fahren?

2 Antworten

Die Spurweite beträgt 470mm.

Laut EU-Richtlinie 168/2013 zählen zwei Räder auf einer Achse mit einer Spurweite bis 460mm als Doppelrad. Das ist hier nicht der Fall.

Das Fahrzeug ist also nicht nur technisch, sondern auch rechtlich tatsächlich ein dreirädriges Fahrzeug.

Mit Klasse A darf es gefahren werden, da diese auch Trikes beinhaltet:

Klasse A:
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm 3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mit Klasse A2 hingegen dürfen nur dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW gefahren werden, da diese Klasse an sich zwar nur Krafträder beinhaltet, aber auch das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 erlaubt, und diese (unabhängig vom Hubraum) max 15 kW haben dürfen. Mit 20 kW liegt das Fahrzeug über dieser Grenze.

Alternativ kann es auch mit dem PKW-Führerschein gefahren werden, allerdings nur innerhalb Deutschlands, und da die Leistung über 15 kW liegt, auch erst ab 21 Jahren, §6 Abs 3a FeV:

(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Meine Piaggio MP3 500 mit 41 PS gilt auch als Trike. (Habe allerdings alle Scheine.)

Nachteile:

  • Überhöhte Steuern
  • Überhöhte Maut in Österreich (sofern nicht mittlerweile geändert).
  • Du darfst damit nicht auf einem Motorradparkplatz parken.
  • Vielleicht sollte man doch vorher etwas üben, es sei denn, man wäre vorher Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad gefahren.

Vorteile:

  • Eigentlich darf dich an Stellen mit Überholverbot kein PKW überholen, ein Krad schon - wissen die meisten Törfels aber nicht.
  • Straßenschilder, die ein Motorradfahrverbot zeigen, interessieren dich nicht.