Darf man als Lehrer berühmt / bekannt sein?
Darf man eigentlich als Lehrer berühmt/sehr bekannt sein als z.B. Rapper, Model oder ist das verboten?
8 Antworten
Natürlich darf man das...
Helge Schneider ist Professor für Musik (vielleicht inzwischen gewesen k.a. so genau)
Der Sänger von EAV (ne Band aus den 80ern die da gute Erfolge hatte) ist davor und danach Musiklehrer gewesen
Es gab schon einen Vorfall in dem ein YouTuber, der als Lehrer gearbeitet hat, den Job wegen seinem YouTube-Account verloren hat.
Vllt weil die Genehmigung vom Dienstherrn fehlte für eine Nebentätigkeit oder der Inhalt nicht dem Ansehen seiner Stellung entsprach. War wahrscheinlich auch noch Beamter auf Widerruf - also in der Probezeit quasi.
Nichts ist verboten.
Sally von YouTube, war vorher auch Lehrerin und ist jetzt "YouTube-Bekanntheit"
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Eine Nebentätigkeit muss aber vom Dienstherrn genehmigt werden, sofern man Beamter/in ist. Am Rande für das kumulative Lernen.
Nein, solange diese Nebentätigkeit nicht überhand nimmt und sie den Unterricht nicht beeinträchtigt.
Klar. Unsere Kunstlehrerin hat einen Wikipediaeintrag und kennt Bausa persönlich. Sie ist jetzt nicht berühmt jedoch auch eine Person des öffentlichen Lebens und das sind ja berühmte Leute auch. Also wieso nicht?