Darf ich übriggebliebene Diätprodukte im Internet verkaufen?

4 Antworten

Das Lebensmittelgesetz nimmt es sehr genau und tutti.ch muss sich zwingend daran halten: Angebrochene Lebensmittel - zb angebrochene Büchsen mit dem Pulver - dürfen grundsätzlich nirgends legal verkauft werden.

Die einzelnen, verpackten Riegel gehen, sofern das Haltbarkeitsdatum auf jedem Riegel aufgedruckt ist.

Schlussendlich musst du wohl versuchen, die HL-Produkte unter der Hand zu verkaufen.


DieWortmalerin 
Beitragsersteller
 03.11.2018, 13:18

Dann finde ich es schon speziell das Tutti den Beitrag überhaubt freigeschaltet hat. Aber Vielen Dank ich werde es mal versuchen

Nein, als Privatperson ist das nicht verboten. Wenn Du das gewerblich machen würdest, sieht die Sachlage anders aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist verboten, auch wenn du sie in Kenntnis setzt.