Darf ich übriggebliebene Diätprodukte im Internet verkaufen?
Ich versuche im Moment alles überflüssige was ich nicht mehr brauche zu verschenken oder zu verkaufen. Da ich vor einigen Wochen Herbalife getestet habe, jedoch die Produkte nicht so gut vertragen habe, ist nun einiges übrig und ich möchte die Produkte aber nicht wegwerfen. Nun habe ich auf tutti.ch ein Inserat gestartete. Eine Interessentin hat mir nun gesagt das es verboten sei, angebrochene Produkte im Internet zu verkaufen. Ist das wirklich so? Ich mache die Interessenten im Inserat auch darauf aufmerksam das die Produkte teilweise offen sind, jedoch sind alle Waren noch bis Sommer 19 haltbar.
4 Antworten
Das Lebensmittelgesetz nimmt es sehr genau und tutti.ch muss sich zwingend daran halten: Angebrochene Lebensmittel - zb angebrochene Büchsen mit dem Pulver - dürfen grundsätzlich nirgends legal verkauft werden.
Die einzelnen, verpackten Riegel gehen, sofern das Haltbarkeitsdatum auf jedem Riegel aufgedruckt ist.
Schlussendlich musst du wohl versuchen, die HL-Produkte unter der Hand zu verkaufen.
Dann finde ich es schon speziell das Tutti den Beitrag überhaubt freigeschaltet hat. Aber Vielen Dank ich werde es mal versuchen
Nein, als Privatperson ist das nicht verboten. Wenn Du das gewerblich machen würdest, sieht die Sachlage anders aus.
Ist verboten, auch wenn du sie in Kenntnis setzt.
nein, das ist nicht verboten