Darf ich Terassenplatten entfernen?

2 Antworten

Mein Vermieter sagt wir können machen was wir wollen, solange es bei Auszug wieder so ist wie er es verlassen hat

nur mündlich; was steht im Mietvertrag? DAS zählt

ob es ihm gefällt oder nicht, du hast die Nutzungsgewalt über den Garten und kannst tun und lassen was du magst. Bei Auszug ist der Urzustand wieder herzustellen.

ChinChillah92 
Fragesteller
 09.05.2020, 10:58

Es ist der Einheitsmietvertrag 2873 darunter ist im Paragraph 7.3 folgendes geregelt:

Sofern gem. § 1.1 ein Garten, Gartenanteil oder Freiflächen zur alleinigen Nutzung vermietet sind, ist der Mieter verpflichtet, diese auf eigene Kosten 

entsprechend der Regelung des § 2 Nr. 10 BetrKV zu pflegen. Dazu gehören Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von 

Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die 

dem nicht öffentlichen Verkehr dienen und insbesondere Rasenmähen, Unkrautjäten, Entfernen von Laub, Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, 

Neuanlegen von Rasenflächen, Auslichten, Fällen und Abtransportieren kranker oder morscher Bäume und Sträucher. Der Mieter ist berechtigt, die vor￾handenen Pflanzflächen nach individuellen Wünschen zu gestalten und zu bepflanzen. Die Entfernung von Bäumen oder Sträuchern, die Erweiterung 

der Pflanzflächen oder die Anlage von befestigten Wegen oder Flächen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Zum 

Ende des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt, von ihm eingebrachte Pflanzen zu entfernen. Wenn der Mieter Pflanzen nicht entfernt, steht ihm 

ein Ersatzanspruch gegen den Vermieter nicht zu. Aufwendungen für die Pflege des Gartens kann der Mieter vom Vermieter nicht verlangen. Der Ver￾mieter ist nicht verpflichtet, den Garten zu bepflanzen, besonders zu gestalten oder Pflanzen zu ersetzen. 

Mehr ist im Mietvertrag zum Garten, außer alleinige Nutzung, nicht geregelt.

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peterobm  09.05.2020, 12:13
@ChinChillah92
die Erweiterung der Pflanzflächen oder die Anlage von befestigten Wegen oder Flächen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig

aha und diese Zustimmung liegt nicht vor

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peterobm  09.05.2020, 12:24
@ChinChillah92

kommt drauf an was der Vermieter zu tun gedenkt, für eine Kündigung nicht ausreichend. Kann aber zu Spannungen führen. ER wartet auf einen nächten Verstoss von dir ...

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Hallo Chin Cicilla,

wenn es jetzt eine Reihe an der Hauswand ist, könnte ich das
verstehen, er hat halt Angst um Mauerfeuchtigkeit.

Ansonsten wäre es schon ein bisschen komisch.
Stell mal ein Bild rein.
opi ehrsam   

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ChinChillah92 
Fragesteller
 09.05.2020, 15:56

Die Stelle befindet sich nicht am Mauerwerk (ca 3 Meter davon entfernt). Es steht lediglich ein Sichtschutzzaun zum Nachbarn da. Dieser hat keine Terasse, sondern nur Rasen/Wiese.

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