Darf ich Terassenplatten entfernen?
Hallo. Ich bin Mieter eines Reihenmittelhauses mit eigenem Garten und Terasse. Mein Vermieter sagt wir können machen was wir wollen, solange es bei Auszug wieder so ist wie er es verlassen hat. Die Terasse ist mit ca 40cm x 40cm Platten verlegt. Jetzt habe ich auf der rechten Seite eine Reihe Platten entfernt und unter der Treppe gestapelt um dort ein paar Blumen zu pflanzen. Jetzt kam mein Vermieter aber darauf einen Kontrollbesuch zu machen unter dem Vorwand er hätte was vergessen und würde es abholen. Wir haben im Garten einen Kaffee getrunken und hat das gesehen und meinte dann nochmal ich könnte machen was ich möchte. Gestern Abend rief er an und sagte das es ihm nicht gefällt und ich die Platten wieder dahin legen solle wo sie vorher waren.
Was kann ich nun machen? Muss ich die Platten jetzt wieder zurück legen, nur weil er seine Meinung immer wieder ändert? Ich würde die Platten auch wieder ordnungsgemäß verlegen, wenn ich ausziehen sollte. Ich danke euch schonmal für die hilfreichen Antworten.
2 Antworten
Mein Vermieter sagt wir können machen was wir wollen, solange es bei Auszug wieder so ist wie er es verlassen hat
nur mündlich; was steht im Mietvertrag? DAS zählt
ob es ihm gefällt oder nicht, du hast die Nutzungsgewalt über den Garten und kannst tun und lassen was du magst. Bei Auszug ist der Urzustand wieder herzustellen.
die Erweiterung der Pflanzflächen oder die Anlage von befestigten Wegen oder Flächen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig
aha und diese Zustimmung liegt nicht vor
Bedeutet ich muss es direkt wieder zurückbauen?
kommt drauf an was der Vermieter zu tun gedenkt, für eine Kündigung nicht ausreichend. Kann aber zu Spannungen führen. ER wartet auf einen nächten Verstoss von dir ...
Hallo Chin Cicilla,
wenn es jetzt eine Reihe an der Hauswand ist, könnte ich das
verstehen, er hat halt Angst um Mauerfeuchtigkeit.
Ansonsten wäre es schon ein bisschen komisch.
Stell mal ein Bild rein.
opi ehrsam
Die Stelle befindet sich nicht am Mauerwerk (ca 3 Meter davon entfernt). Es steht lediglich ein Sichtschutzzaun zum Nachbarn da. Dieser hat keine Terasse, sondern nur Rasen/Wiese.
Es ist der Einheitsmietvertrag 2873 darunter ist im Paragraph 7.3 folgendes geregelt:
Sofern gem. § 1.1 ein Garten, Gartenanteil oder Freiflächen zur alleinigen Nutzung vermietet sind, ist der Mieter verpflichtet, diese auf eigene Kosten
entsprechend der Regelung des § 2 Nr. 10 BetrKV zu pflegen. Dazu gehören Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die
dem nicht öffentlichen Verkehr dienen und insbesondere Rasenmähen, Unkrautjäten, Entfernen von Laub, Beschneiden von Bäumen und Sträuchern,
Neuanlegen von Rasenflächen, Auslichten, Fällen und Abtransportieren kranker oder morscher Bäume und Sträucher. Der Mieter ist berechtigt, die vorhandenen Pflanzflächen nach individuellen Wünschen zu gestalten und zu bepflanzen. Die Entfernung von Bäumen oder Sträuchern, die Erweiterung
der Pflanzflächen oder die Anlage von befestigten Wegen oder Flächen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Zum
Ende des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt, von ihm eingebrachte Pflanzen zu entfernen. Wenn der Mieter Pflanzen nicht entfernt, steht ihm
ein Ersatzanspruch gegen den Vermieter nicht zu. Aufwendungen für die Pflege des Gartens kann der Mieter vom Vermieter nicht verlangen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Garten zu bepflanzen, besonders zu gestalten oder Pflanzen zu ersetzen.
Mehr ist im Mietvertrag zum Garten, außer alleinige Nutzung, nicht geregelt.