Darf ich mit einem Jagdschein auf meinem Grund und Boden jagen?

5 Antworten

Darf ich mit einem Jagdschein auf meinem Grund und Boden jagen?

Die Frage ist sehr allgemein gestellt.

Wenn es Dir darum geht, ob man pauschal immer auf jedem eigenen Grundstück die Jagd ausüben darf, wenn man Jäger ist (=einen gültigen Jagdschein hat), dann lautet die Antwort Nein.

Wenn man es etwas differenzierter betrachtet (ich weiss ja nicht, wie die Frage genau gemeint ist), dann lautet die Antwort:

Kommt darauf an…
Der Jagdschein allein ist noch lange nicht ausreichend, damit Du das ggf. darfst.

Das hängt noch von mehreren anderen Dingen ab:

 

1. Was genau meinst Du mit "Deinem Grund und Boden"?

Geht es hier um Dein "Wohngrundstück" auf dem auch Dein Haus steht, mit dem Garten dahinter etc.? Dann ist es mit großer Wahrscheinlichkeit so genannter "befriedeter Bezirk" und damit darf dort nicht gejagt werden. Auch nicht von Dir als Grundstückseigentümer, selbst wenn Du den Jagdschein hast. Denn die Jagd ruht in befriedeten Bezirken.

Oder reden wir hier von Deinen privat besessenen Wiesen, Wäldern, Weiden und Feldern außerhalb des befriedeten Bezirks? Dann siehe unten bei "2."

 

2. Bist Du auf dem Gelände (wenn es nicht befriedet ist) auch jagdausübungsberechtigt?

Das hängt auch wieder von mehreren Dingen ab:

Wenn das zusammenhängende Grundstück große genug ist (Mindestgröße hängt vom Bundesland ab, das geht los bei 75 Hektar), dann kann man es als eigenes Jagdrevier bei der Gemeinde eintragen lassen. Dann kann man darauf, wenn man selber Jäger ist (=einen gültigen Jagdschein besitzt) auch selber die Jagd ausüben.

Wenn das zusammenhängende Grundstück nicht die erforderliche Mindestgröße hat, dann wird es von der Gemeinde mit den darum herum liegenden Grundstücken zu einem Jagdrevier zusammengefasst. Dann sind alle Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke gemeinsam der sogenannte Jagdvorstand. Und der bestimmt dann gemeinschaftlich einen Jäger, der im Auftrag der Grundstückseigentümer in dem gemeinsamen Jagdrevier die Jagd ausübt. Üblicherweise wird das Jagdrecht dann verpachtet, das bedeutet der betreffende Jäger macht einen Vertrag mit dem Jagdvorstand und bezahlt für das Recht dort die Jagd auszuüben.

  • Das kannst theoretisch also auch Du sein, wenn Du Jäger bist, den Jagdschein schon länger als drei Jahre hast (in den ersten drei Jahren giltst Du als "Jungjäger" und darfst selber noch kein Revier pachten) und alle anderen Eigentümer Dich dazu erklären und einen entsprechenden Vertrag mit Dir machen.
  • Das kann aber genauso gut auch jemand Anderes sein, und dann darfst Du (obwohl Du vielleicht Jäger bist und auf Deinem Grundstück die Jagd grundsätzlich zulässig ist) nicht selber auf Deinem eigenen Grundstück jagen. Denn das Recht hat jetzt ja jemand anderes gepachtet. Du bist dann dort selber nicht jagdausübungsberechtigt. Du müsstest also den Jagdpächter um Erlaubnis fragen um bei ihm mit im Revier jagen zu dürfen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Nein, du darfst nur in einem Jagdrevier jagen, von dem du entweder selbst der Pächter bist oder vom Pächter die Erlaubnis hast, dort zu jagen. Wir sind nicht im wilden Westen.

Ja darf man. Nur muss man über 70 bis 150 Hektar zusammenhängenden jagdtauglichen Grund und Boden verfügen und eine Eigenjagd angemeldet haben.

Soweit ich weiß, braucht man ein Revier, dass als solches ausgezeichnet ist.  Oder Jagdbezirke heißen die.

Du musst das Jagdausübungsrecht haben. Das hat man in Bayern wenn die eigene Waldfläche über 81.755 ha ist oder man in einer Jagdgenossenschaft ist

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Forststudent, Jäger