Darf ich jmd mit unterfrückter nummer anrufen der mich blockiert hat?
Oder ist das Belästigung
4 Antworten
du kannst es umgehen, technisch oder mit fremdem Telefon oder wie auch immer.
und du wirst hören, dass der/die Andere das nich will. Und wenn du übertreibst kann der/die Andere eine Unterlassungsklage einreichen. Wenn ein solcher Beschluss dir Zugegangen ist, dann ist es dir verboten. Aber erst dann.
Belästigung ist es natürlich davor schon, aber einfache Lästigkeit ist in D nicht strafbar.
Wie möchtest du denn anrufen wenn du blockiert bist?
Ob das direkt Belästigung wäre weiß ich nicht. Aber find es stärker die Wünsche des anderen zu respektieren und mich eben nicht zu melden.
Wenn er dich blockiert hat, kannst du ihn auch nicht mit unterdrückter Nummer anrufen. Denn er hat seinem Handy angeordnet deine Nummer nicht durchzustellen. Das heißt, das er nichts davon mitbekommt wenn du versuchst ihn zu kontaktieren. Sein Telefon aber durchaus. Das muss die Nummer kennen, auch wenn unterdrückt ist, sonst kann es keine Verbindung herstellen und auch nicht wissen das du geblockt bist. Unterdrückte Nummer bedeutet eben auch nur, das derjenige diese einfach nicht angezeigt kriegt. Das Telefon kennt sie trotzdem ganz genau.
aus irgend einem Grund hat man dich ja blockiert. Ich würde sagen, wenn’s wirklich wichtig ist dann ruf die Person an, wenn nicht dann lass es.