3 Antworten

Klar darfst du dir das antun, nur für mich geben die letzten drei Buchstaben ihres Vornamens alle Zeitpunkte an, zu denen ich das gleiche tun würde.

Diese Frage ist doch die absolute Hertel ääh Härte!

Ich erteile dir jedenfalls die offizielle Erlaubnis dieses und alle weiteren Lieder, die dir zukünftig begegnen hören und bei Bedarf auch mögen zu dürfen!

Gerne darfst du es auch nachsingen und auf sonstige Weise lieb haben! Und auch das gilt für alle Songs, die dir sonst noch in die Quere geraten! 😉

Mit den besten Grüßen

SANY3000

Ist immer noch nicht verboten, wenn du darauf stehst, dass sich die Fußnägel hoch rollen: Feuer frei!