Darf ich als Fußpflegerin mein Geschäft Praxis nennen?

4 Antworten

Ja, weil der Begriff "Praxis" ist gesetzlich nicht geschützt.

Grundsätzlich darf dieser von jedem Gewerbetreibenden frei genutzt werden. Es darf durch die Verwendung des Begriffs allerdings keine Irreführung hinsichtlich der vorhandenen fachlichen Qualifikation zu befürchten sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Grob gesagt ja. Fällt aber auch in Medizinischen Berech je nach Spezialisierung

Meine Frau hat auch eine eigenes Geschäft aber sie nennt es Studio. Das Thema hatten wir nie 🤔

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was macht man so als Fußpflegerin?