Darf eine bereits bezahlte Lifetime Proversion vom hersteller entzogen werden?
Ich habe vor einigen Monaten von dem Muzio Mediaplayer die Proversion auf Lebenszeit für 6,99€ gekauft und seit 3 Tagen bekomme ich wieder Werbung und es wird für eine neue Proversion für 6,99€ (WÖCHENTLICH!) geworben.
Ich bin, wie sich bei den kürzlichen Rezensionen herausstellte, einer von vielen mit diesem Problem und möchte an dieser Stelle fragen, welche Schritte ich jetzt gehen kann um darauf zu reagieren.
2 Antworten
Rein rechtlich sollte dir Lifetime zustehen, selbst wenn das Geschäftsmodell verändert wird. Klauseln wie "wir nehmen uns die Rechte, alles nach unserem Geschmack verändern zu dürfen" sind nicht wirklich rechtsgültig, da das nicht die Grundlage eines Vertrages sein sollte.
Aber in der Realität wirst du wahrscheinlich nicht viel tun können. Schockierenderweise werden erst relativ neu die Rechte von Verbrauchern genauer angeschaut, nachdem sie eigentlich schon seit Dekaden ausgenutzt werden.
Eine Möglichkeit wäre die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes, die dann wahrscheinlich mit der Firma in Kontakt treten würde. Ansonsten müsstest du auf eigene Kosten gerichtlich dagegen vorgehen. Vertreter für Sammelklagen sind in Deutschland auch eher ein neueres Phänomen - das Konzept ist hier mehr oder weniger noch in Aufbau.
Etwas Ähnliches ist damals mit Sygic passiert (Navigations-App). Das Geschäftsmodell änderte sich und Karten-Updates wurden auch in der Lifetime Lizenz auf 4x, dann sogar nur 3x im Jahr begrenzt, obwohl damals monatliche Updates versprochen waren. Bis heute (locker 10 Jahre um) hat sich nichts getan.
Und ein weiterer Rat: Am besten die AGB abgespeichert haben, die zur Zeit deines Kaufes galt. Denn die wird auch ständig verändert, ohne dass du es weißt.
Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort!
Nachtrag 2: Oder ein aktuelleres Beispiel mit Vodafone und 1&1, die Beitragserhöhungen - selbst für Kunden, deren 2-Jahres-Vertrag noch nicht abgelaufen war. Erfreulicherweise wurde gegen Vodafone vorgegangen, aber was 1&1 betrifft, wird (noch?) geschwiegen. Das ist der momentane Stand des Verbraucherschutzes in Deutschland: Das Konzept befindet sich im schleppendem Aufbau. Wie lange es dauert, bis der Vodafone Fall als Präzedenzfall auch für 1&1 gilt, ist fraglich. Möglicherweise muss für 1&1 eine eigene Sammelklage her, die noch aussteht.
Dir wird doch nichts entzogen.
Es gibt wohl nur eine neue Version, für welche Du keine Lizenz hast.
Natürlich wurde mir etwas entzogen.
Ich weiß nicht wie Sie zu dieser Annahme gelangt sind.
Mir wurde damals eine Lifetimeversion ohne Werbung verkauft, zudem sind einige Features wie z.B. Crossfade oder spezielle Themes nicht mehr verfügbar.
Kurzgesagt: Alle Features der Pro Version wurden mir entzogen.
Wende Dich an den Softwareanbieter bzw. an den Verbraucherschutz.
Nachtrag zur AGB: Ein beliebter Trick ist, dass die Firmen mal gerne den Zugang zu deinen Produkten verwehren, wenn du einer AGB-Änderung nicht zustimmst. Auf die Weise zwingen sie dich oft auch dazu, deinen früheren Kauf (bspw. Lifetime) in ein Abosystem umzuändern.
Das größte Problem hierbei ist, dass bei Ablehnung der neuen AGB oft der Zugriff zu deinem Produkt verwehrt wird und somit auch die Nutzung, sodass du zur Annahme einer möglichen neuen AGB Annahme gezwungen bist.