Darf ein rettungssani Zugänge legen und wenn ja welche?

2 Antworten

Grundlage für diese Regelung sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der
Nothilfe und eine Empfehlung der Bundesärztekammer sowie diesbzgl.
Anweisungen der lokalen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.

Im einzelnen:

Nothilfe
Auf
dieser Grundlage darf ein Rettungsdienstler alles, was zwingend
notwendig ist, um eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben
abzuwenden.

Empfehlung der Bundesärztekammer
Wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben eines Patienten vorliegt,
UND ein Notarzt nicht schnell genug am Einsatzort sein kann (aber angefordert ist),
UND alle weniger invasiven Maßnahmen ausgeschöpft sind,
UND die zu treffende Maßnahme von dem jew. Mitarbeiter im klinischen Training nachweislich erlernt und erprobt wurde,
DANN darf er lt. dieser Empfehlung folgende Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen:

* die Intubation ohne Relaxantien
* die Venenpunktion
* die Applikation kristalloider Infusionen
* die Applikation ausgewählter Medikamente (Auswahl durch lokalen ÄL RD)
* die Frühdefibrillation

Zu
den Medikamenten gehören regelmäßig Sauerstoff, Ringer-Lösung,
Nitro-Spray, Asthma-Spray, Andrenalin, Adalat-Kapseln, Glukose-Lösung
sowie dann eben nach lokalem Katalog einige mehr.

Desweiteren
wird das in jedem Kreis anders gehandhabt - in Hamburg bspw. ist ohne
Notarzt so ziemlich gar nichts geduldet, in Lübeck hingegen sind
i.v.-Zugänge an der Tagesordnung, im Kreis Plön (Flächenkreis, schlechte
Notarzt-Abdeckung) sind erstaunlich viele Medikamente abgesegnet.


http://www.wer-weiss-was.de/t/was-duerfen-sani-und-rettungsassistent/3590799/3

Wobei bei allen intravenös injezierbaren Medikamenten gilt: Der Sani darf sie nur geben wenn ein Arzt anwesend ist und eine entsprechende Anordnung gibt.

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@Spezialwidde

das ist bei uns auch so. Nur durch das neue NotfallSanGesetz ist es einiges besser geworden.

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Periphäre Venenzugänge, sprich Verweilkanülen wie man sie im Krankenhaus immer hat, darf er legen, ja. Er darf aber keinerlei Medikamente verabreichen, das darf nur der (not)Arzt.