Darf ein Pflegehelfer ein Sturzprotokoll schreiben?

1 Antwort

wenn der Pflegehelfer Zeuge war, dann darf er auch dazu ein Protokoll schreiben. Wenn er jedoch nicht Zeuge war, dann kann er anhand der Aussagen des Gestürzten das Protokoll erstellen - und lässt den Gestürzten unterschreiben.