Darf ein Immobilienmakler immer wieder an eine selbe Personen die Wohnungen der Genossenschaft vermieten?

1 Antwort

Nein, ein Makler darf die Wohnungen der Genossenschaft nicht immer wieder an dieselbe Person vermieten, da dies gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Vergaberichtlinien der Genossenschaft verstoßen könnte.