Darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, der sich weigert, an einem außerplanmäßigen Meeting teilzunehmen?

4 Antworten

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Ich denke nicht, dass sowas eine Kündigung rechtfertigt, eher eine Abmahnung. Selbst eine Arbeitsverweigerung (Meeting ist innerhalb der Arbeitszeit) ist kein Grund für eine direkte Kündigung, diese erst nach erfolgreichter Abmahnung.

Was heißt denn außerplanmäßig? Solange das während der Arbeitszeit stattfindet, wird er daran auch teilnehmen müssen.

Es kommt wie immer auf den Einzelfall an!

Grundsätzlich ist beinahe immer VOR einer Kündigung ohne Einhalten einer Frist Abzumahnen;

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Das hängt erst einmal von der Größe des Betriebes ab. In einem "Kleinbetrieb" muss der Arbeitgeber die Kündigung gar nicht begründen.

Und wenn ein Meeting angesagt ist, ist das Arbeitszeit, die auch bezahlt werden muss.

Arbeitsverweigerung ist IMMER ein Kündigungsgrund.