Darf der Lehrer die mündliche leistungskontrolle z.b. die an einem Dienstag ist auf Montag kurz fristig verschieben wenn es schon Montag ist?

2 Antworten

Wenns eine Arbeit ist die angekündigt werden muss : Nein.

Wenn es eine Arbeit ist, die grundsätzlich nicht angekündigt werden muss (aber kann) : Ja.

Ja und nein. Man hätte ja schon früher lernen können und sicherlich hattet ihr das auch schon im Unterricht. Es kommt auch drauf an wann er es verschiebt, aber eigentlich darf er das nicht machen