Darf der Lehrer das Handy für 1 Woche oder mehr behalten?

3 Antworten

Gesetzlich darf der Lehrer es dir für einen Tag wegnehmen und veranlassen das die Eltern es abholen müssen. Doch darf er es nicht übers Wochenende behalten oder auf mehrere Tage wegnehmen.

Egal was in der Schulordnung steht, keine Schule darf sich über das Gesetz stellen.

Wenn deine Eltern den Zettel nicht unterschreiben und es selbst auch nicht abholen dann schon. Bayern ist das einzige Bundesland an dem es ein im Schulgesetz verankertes Handyverbot gibt das auch durchgesetzt wird.

Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es ein im Schulgesetz verankertes Verbot von Handys im Unterricht gibt. Laut Schulgesetz müssen Mobilfunktelefone und andere digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken dienen, ausgeschaltet werden. Das bedeutet aber nicht, dass Handys generell verboten sind. Die Lehrkraft kann Ausnahmen erlauben, beispielsweise wenn die Eltern über Änderungen im Tagesablauf informiert werden müssen. Zu bestimmten Unterrichtszwecken können Lehrkräfte Smartphones und digitale Speichermedien ebenfalls einsetzen. Wenn ein Schüler gegen die Regeln verstößt, ist es dem Lehrer erlaubt, das Handy oder andere Gegenstände vorübergehend wegzunehmen. Wie lange das Handy weggenommen wird, entscheidet der Lehrer. Diese gesetzliche Regelung ist aber beschränkt auf das Schulgelände und das Schulgebäude und gilt beispielsweise nicht bei einer Klassenfahrt oder einem Ausflug.

Quelle: https://www.handysektor.de/artikel/was-ist-erlaubt-die-regeln-der-bundeslaender-zu-handys-in-der-schule/

Also ja, es ist legitim. Andere Bundesländer sind da nicht so hart, also sollten diverse Antwortgeber hier nicht von ihren Bundesländern auf unseres schließen. In Bayern ist das legitim. Deine Eltern könnens abholen oder den Zettel unterschreiben.


jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 13:51

meine eltern haben den zettel ja unterschrieben, ich muss trozdem bis zum 24. warten

Ist legitim.

(5) ¹Die Verwendung von digitalen Endgeräten ist für Schülerinnen und Schüler nur zulässig
1. im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet,
Bei unzulässiger Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden.

Auszug aus dem Art. 56 BayEUG


Sichelk  04.09.2024, 00:43

Nein, es ist nicht Legitim. Das "vorübergehend " ist mit dem Abholen der Eltern abgelöst. Es ist einfach nur gängige Praxis, dass Leute wie du, es behaupten und es andere dann glauben.

Wiesel  04.09.2024, 02:06
@Sichelk

Dann wird das Kind eben mit Smartphone vom Unterricht freigestellt.

AzubiSovielZeit  17.04.2024, 13:15

Nein ist nicht legitim, anstatt Halbwissen hier reinzukopieren solltest du richtig lesen. Handys dürfen nicht übers Wochenende oder über mehrere Tage behalten werden.

AzubiSovielZeit  17.04.2024, 13:21
@Wiesel

Dann darfst du aber nicht schreiben dass es legitim ist, denn sonst denkt er noch dass es alle 7 Tage in Ordnung währe.

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 14:19
@verreisterNutzer

Meine mutter war im sekretariat mit dem zettel etc und ich muss nh woche warten. theoretisch wenn das legitim ist könnte die schule mein handy für ein paar jahre behalten.

verreisterNutzer  17.04.2024, 14:21
@jimw126186

Das wohl eher nicht, aber anscheinend hält dein Lehrer diese Strafe für angemessen und die Infos laut denen das erlaubt ist wurden dir auch gepostet. Zudem wurde dein Gerät ja nicht zum erstenmal eingezogen. Halte dich zukünftig einfach dran oder finde dich mit der Strafe ab.

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:00
@verreisterNutzer

ich habe legit geschrieben das es mein erstes mal ist, lies doch nochmal meine frage

verreisterNutzer  17.04.2024, 15:04
@jimw126186

Dann hab ich mich halt verlesen, passiert. Ändert aber nix an der Sachlage. Nochmal: In Bayern gibt es ein im Schulgesetz verankertes Handyverbot im Unterricht und wie lange der Lehrer dein Gerät einkassiert, entscheidet er nach eigenem Ermessen. Da können wir jetzt noch Stunden diskutieren, ändern tut sich an der Rechtslage nichts. Du hast die Infos sogar von deinem Lehrer bekommen, wo das drin steht.

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:24
@verreisterNutzer

komisch das da nix drin steht, außerdem habe ich mein handy nicht benutzt. Wie gesagt einfach die Frage noch einmal lesen.

verreisterNutzer  17.04.2024, 15:25
@jimw126186

Wie ich schon sagte habe ich mich verlesen, das passiert. Ich werde hier jetzt auch nicht mehr antworten, lies meine Antwort da steht die Grundlage drin und auch dein Lehrer hat dir ausgehändigt was du wissen wolltest.

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:27
@verreisterNutzer

Du sagst die Schule darf das handy nd für ein paar jahre behalten, aber für 1 Woche? Wo steht das denn das es ein maximum gibt? Und du willst mir doch nicht erlich erzählen das 1 Woche angemessen ist für eine einzige benachrichtigung die ich bekommen habe.

Wiesel  17.04.2024, 15:28
@jimw126186

In dem Auszug steht es und darunter nochmal fett hervorgehoben. Bei Fragen muss man damit rechnen, dass Antworten Dich vllt nicht immer zufriedenstellend, wenn es Dir nicht um die Befriedigung Deines Wissensdurstes geht.

Ist halt so.

Wiesel  17.04.2024, 15:29
@jimw126186

Das liegt im Ermessen des Lehrers! Und jeder darf anders bemessen!

verreisterNutzer  17.04.2024, 15:30
@jimw126186

Ich schrieb dass das wohl eher nicht der Fall ist, hier bist nun DU derjenige der sich verliest. Es steht nunmal so drin im Schulzgesetz und diskutieren mit mir wird dir da nicht helfen. Wenn du der Meinung bist du bist im Recht, dann nimm dir nen Anwalt und verklage den Lehrer. Viel Glück dabei, das wird teuer und läuft vermutlich darauf hinaus dass die Klage abgewiesen wird und du auf den Kosten sitzen bleibst. Nun: Adieu. :-)

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:30
@Wiesel

"Halte dich zukünftig einfach dran oder finde dich mit der Strafe ab." man kann antworten auch weitaus höflicher rüberbringen. Und vllt auch so antworten das der gegenüber es versteht. Warum ist 1 woche angemessen und erlaubt, aber 1 Jahr nicht?

Wiesel  17.04.2024, 15:34
@jimw126186

Weil ein Lerneffekt bereits nach 1 Woche einsetzt. Bin ich mir ziemlich sicher, bei dem Aufstand, den Du nun betreibst.

Zudem kam Dein Zitat

Halte dich zukünftig einfach dran oder finde dich mit der Strafe ab.

keinesfalls von mir!

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:37
@verreisterNutzer

Finde es eigentlich nur geil wie du es maximal provokant rüberbringst "Halte dich zukünftig einfach dran oder finde dich mit der Strafe ab." obwohl es menschlich ist das man Sachen vergisst. Noch dazu hast du dir als jemand der Antwortet dich 0 informiert, denn in diesem art. 56 BayEUG steht nichts drinnen was nur irgendwie Kontext mit dem Handy/Eigentum was mir weggenommen wurde. Vllt einfach garnichts schreiben wenn du keinerlei Ahnung hast. Das Handy MUSS ausgehändigt werden sobald ein Erziehungsberechtigter das in Kenntniss genommen hat.

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:38
@Wiesel

Richtig aber du hast denjenigen verteidigt, der das geschrieben hat in dem du so getan hättest als würde ich mich zu unrecht aufregen. ;)

Wiesel  17.04.2024, 15:41
@jimw126186

Ich habe langsam echt keine Lust mehr.

Verklag den Lehrer und fordere Schadensersatz an nicht Teilhabe Deines maximal sozialen Lebens (für ne Woche gibt es da eh nicht viel, aber bitte)

verreisterNutzer  17.04.2024, 15:42
@jimw126186

Ich habe mich nicht informiert? Interessant. :-) https://www.handysektor.de/artikel/was-ist-erlaubt-die-regeln-der-bundeslaender-zu-handys-in-der-schule/ hier stehts aber drin. Und du hast noch was viel wichtigeres geliefert: In der Hausordnung steht dann, das der Lehrer das Gerät solange behalten darf, wie er denkt eine angemessene Strafe ist. Also ich sehe hier nichts von nicht informiert. Ich wohne schon immer in Bayern, hier gelten die strengsten Vorschriften gegenüber anderen Bundesländern und Bayern hat ein im Schulgesetz verankertes Handyverbot.

Wiesel  17.04.2024, 15:42
@jimw126186

Tust Du ja auch. 🤣😆

Jetzt wird es langsam lächerlich.

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:43
@Wiesel

Was jetzt? Ohne Ahnung worüber es geht in eine Diskussion eintauchen, jemanden beschuldigen und dann aufregen das du keine Lust mehr hast? Dann hab ich alles erreicht

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:45
@Wiesel

Was steht denn jedes mal unter der Zeile wo du gerade eine Antwort verfasst? "Schreibe respektvoll und hilf Deinen Mitlesern weiter." Nur wurde hier genau das gegenteil gemacht, und ich rege mich zu unrecht auf? "jetzt wird es langsam lächerlich" sagt der, der keine Ahnung hat worum es ging.

verreisterNutzer  17.04.2024, 15:46
@jimw126186

Und weil die Quelle von einer anderen Internetseite stammt ist diese nicht rechtsgültig? Oh man du machst dich immer lächerlicher. Wie gesagt: Verklage deinen Lehrer und fall dabei ordentlich hin. Mir egal. Mit mir diskutieren bringt dir weder dein Smartphone wieder noch erreichst du damit irgendwas. :-)

Wiesel  17.04.2024, 15:48
@jimw126186
Ohne Ahnung worüber es geht in eine Diskussion eintauchen,

Dazu hast Du ausreichende Informationen in die Fragenbeschreibung gesetzt, warum ich meine Antwort überhaupt als Zitat verfassen konnte.

jemanden beschuldigen

Bei welcher Handlung habe ich Dich, wo?, zu Unrecht bezichtigt?

aufregen das du keine Lust mehr hast?

Du interpretierst eindeutig zuviel in mein geschriebenes Wort. Ich habe mich nicht aufgeregt. Ich bin auch nur dafür verantwortlich, welche Worte ich hier zurücklasse und nicht dafür, wie Du diese (fehl)interpretierst.

verreisterNutzer  17.04.2024, 15:51
@jimw126186

Mach was du willst, das ist mir ziemlich schnuppe. Und https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-56 haste auch nicht richtig durchgelesen.

Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. - dein Smartphone hat den Unterricht gestört.

Der Rest steht in der Hausordnung die dir ausgehändigt wurde. Du willst es sowieso nicht verstehen und ich bin jetzt nicht länger dein Boxsack an dem du deinen Frust herauslassen kannst. Block und Bye. :-)

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:53
@Wiesel
  1. Dann antworte so, das man dich versteht und verteidige niemand der jemand anderen provoziert. 2."dass Antworten Dich vllt nicht immer zufriedenstellend, wenn es Dir nicht um die Befriedigung Deines Wissensdurstes geht. Ist halt so." Von dir formuliert, "Tust Du ja auch. 🤣😆Jetzt wird es langsam lächerlich." Ebenfalls. 3. "ich habe langsam echt keine Lust mehr" Wenn du nicht möchtest das man Sachen fehlinterpretiert, dann formuliere sie so, das es nicht geschiet.
Wiesel  17.04.2024, 15:53
@jimw126186

Ich habe ja keine Ahnung, daher bitte ich Dich inständig und unter Einhaltungen sämtlicher Knigge Regeln der Verhaltenskunst die fortwährende Unterhaltung unter meiner Antwort einzustellen. Selbiges Recht werde ich Dir natürlich einräumen, mit dem Obulus, dass ich gar nicht weiter unter dieser Frage kommentieren werde. Handelst Du dagegen ist dieses wirklich gut gemeinte Angebot hinfällig.

jimw126186 
Beitragsersteller
 17.04.2024, 15:54
@verreisterNutzer

Mein Smartphone stört den Unterricht nicht wenn es einmal klingelt und der Raum sowieso komplett laut ist, weil jeder redet.