Darf der Kontrolleur mich zwingen eine Station weiter zu fahren?
Heute hatte ich keinen Ticket dabei und konnte mich nicht ausweisen und wurde kontrolliert. Er hat mich gefragt wo ich raus will und er meinte ich soll mit ihm 15 minuten länger zum HBF fahren zur über nächsten Station damit wir zur Polizeiwache gehen können . Hab ihn gesagt dass er daa nicht darf und dass er mit mor gerne an der nächsten Station raus kann und wor dann Die Polizei informieren um die ID zu kĺaren.(ABER ES BESTAND JA KEINE GEFAHR DASS ICH FLIEHEN WÜRDE) daher darf er mich nicht vorläufig fest nehmen.
Er hat auf mein Vorschlag nicht reagiert weil er anscheinend kein bock hatte raus zu gehen an einen bahnhof wo nix los ist und wollte dass icj mit ihm zum HBF fahre. Darf er mich dazu zwingen? Habe meine Personalien dann abgegeven und er musste mir glauben(Hab die wahrheit gesagt)
1 Antwort
Wenn dich jemand bei einer Straftat (Hier Erschleichung von Leistungen) erwischt darf er dich bis zur Feststellung der Personalien nach §127 StPO vorläufig festnehmen. Auch in einem fahrenden Zug.