Darf das Rathaus mich aus dem Haus schmeißen?
Hallo Liebe Leute,
ich miete seit 7 Jahren ein Haus, welches das Rathaus gehört. Die 7 Jahren haben meine Familie und ich alles im Haus erneuert und renoviert, denn als ich eingezogen bin war das Haus am Ende.
Vor paar Tagen kam ein Vertreter vom Rathaus zu uns, besichtigte das Haus und meinte sieht super aus. Und meinte dazu, dass eine Familie das Haus besichtigen wird und wenn Ihnen das Haus gefällt, dann ziehen sie da ein und wir müssen raus.
Geht das, darf er das und ist das überhaupt Ok ich mein wir zahlen miete und die andere Familie wirds auch tun.
Die Nachbarn haben mit uns null Probleme und wir verstehen uns super.
10 Antworten
Wenn euch das Haus damals als Notunterkunft zur Verfügung gestellt wurde, dann können sie euch auch wieder raus werfen.
Sollte es sich um einen regulären Mietvertrag mit der Gemeinde handeln sieht es anders aus, dann können sie nicht einfach kündigen.
Nein, eine Kündigung ist nur wirksam, wenn ihr mehr als 2 Monate Mietrückstand habt oder der neue Bewohner das Haus kauft und dann Eigenbedarf anmeldet
Kündigung aufgrund Eigenbedarf ? ist zulässig ja. Nur die Frist muss lang sein, damit du genug Zeit hast dir was neues zu suchen.
Ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden..... und mal ehrlich wenn ich wirklich raus müsste würde ich mir die Arbeit machen und das Haus wohl in den Zustand der damaligen Übernahme zurückversetzen, wenn die Renovierungskosten inkl. deiner Arbeitsleistung nicht vom Vermieter gezahlt wurden...
Diei Kommune kann das Haus verkaufen. Der Käufer kann Eigenbadarf anmelden und einziehen. Einen neuen Mieter kann es gegen deinen Willen nicht geben.
Das ist korrekt. Es gibt aber Einschränkungen. Wenn die Kommune das Haus vor dem Einzug bereits zum Kauf angeboten hat bspw.
Nein, es gilt einfach die übliche Frist.