Darf das Jugendamt an meinen Lohn?

6 Antworten

Theoretisch? Nein.

Praktisch? Ich vermute, du wirst zahlen, wenn sie wegen Verzug angezeigt wird. Sie kann in den knast gehen, wenn sie zahlen muss und es nicht tut.

Seht zu, dass ihr das aufgelöst bekommt.


Saskia37  09.10.2024, 10:27

Sie wird nicht in den Knast gehen. Zunächst wird sie aufgefordert eine Arbeit zu machen damit sie den unterhalt zahlen kann. Wenn sie das aus welchen Gründen auch immer nicht kann wird das Jugendamt den Unterhalt so lange zahlen bis sie zahlungsfähig ist

palusa  09.10.2024, 12:32
@Saskia37

Der Punkt ist ja gerade, dass sie für zahlungsfähig gehalten wird vom Jugendamt. Aus Sicht des Jugendamtes zahlt sie nicht weil kein bock. Das ist ja das Problem. Denn das Jugendamt zahlt nicht für Eltern, die zahlen können aber nicht wollen.

Und ja, das kann damit enden, dass sie aufgefordert wird, sich einen Job zu suchen (oder zumindest nachzuweisen, dass sie sich bemüht hat). Und wenn das schon geschehen ist, sie sich aber geweigert hat, das gibt Stress. Das kann auch schon geschehen sein.

Wie gesagt. Das muss irgendwie aufgelöst werden - oder er zahlt das. Was dann theoretisch kein gepfändetes Einkommen ist, aber praktisch ist nicht zahlen dann auch schwierig.

Wenn deine Frau arbeitsfähig ist und kein mutterschafts Urlaub besteht, muss sie sich um ihre Schulden kümmern.

An deines dürfen sie aber nicht das ist illegal.

Sie probieren es halt einfach, deine Frau muss doch dann bürgergeld bekommen?

Auch da gilt wer faul ist, bekommt nichts, wenn sie vom Amt garkein Geld kriegt soll sie sich kümmern, dann hat sie auch Nachweis das sie nicht zahlen kann, muss sie halt selbst Auskunft geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

patrickii  09.10.2024, 12:49

Ganz ehrlich aus Stolz kein Geld vom Amt nehmen ist dumm... So bleibt alles an dir alleine hängen... Ihr könntet viel mehr Geld haben

Nein, aber nehmt euch besser mal einen Anwalt

Wenn ich das richtig verstehe. Normalerweise zahlt das Jugendamt erst, wenn der Vater des Sohnes kein Unterhalt bezahlt. Also müsste sich das Jugendamt an den Kindsvater wenden, denn der Zahl ja nicht.

Nein, es ist nicht Dein Sohn.