Darf das Jugendamt an meinen Lohn?
Servus, ich bin verheiratet.
Ich habe eine gemeinsame Tochter mit meiner Frau.
Aus erster Ehe hat sie noch einen Sohn der lebt in einer Einrichtung.
Meine Frau lebt von meinem Lohn mit. Ich verdiene genug für uns 3. Zum Leben reicht es.
Jetzt will das Jugendamt Unterhalt von ihr beziehungsweise sie hat kein Einkommen.
Das Jugendamt glaubt ihr nicht.
Dürfen die mein Lohn Pfänden?
6 Antworten
Theoretisch? Nein.
Praktisch? Ich vermute, du wirst zahlen, wenn sie wegen Verzug angezeigt wird. Sie kann in den knast gehen, wenn sie zahlen muss und es nicht tut.
Seht zu, dass ihr das aufgelöst bekommt.
Der Punkt ist ja gerade, dass sie für zahlungsfähig gehalten wird vom Jugendamt. Aus Sicht des Jugendamtes zahlt sie nicht weil kein bock. Das ist ja das Problem. Denn das Jugendamt zahlt nicht für Eltern, die zahlen können aber nicht wollen.
Und ja, das kann damit enden, dass sie aufgefordert wird, sich einen Job zu suchen (oder zumindest nachzuweisen, dass sie sich bemüht hat). Und wenn das schon geschehen ist, sie sich aber geweigert hat, das gibt Stress. Das kann auch schon geschehen sein.
Wie gesagt. Das muss irgendwie aufgelöst werden - oder er zahlt das. Was dann theoretisch kein gepfändetes Einkommen ist, aber praktisch ist nicht zahlen dann auch schwierig.
Wenn deine Frau arbeitsfähig ist und kein mutterschafts Urlaub besteht, muss sie sich um ihre Schulden kümmern.
An deines dürfen sie aber nicht das ist illegal.
Sie probieren es halt einfach, deine Frau muss doch dann bürgergeld bekommen?
Auch da gilt wer faul ist, bekommt nichts, wenn sie vom Amt garkein Geld kriegt soll sie sich kümmern, dann hat sie auch Nachweis das sie nicht zahlen kann, muss sie halt selbst Auskunft geben.
Ganz ehrlich aus Stolz kein Geld vom Amt nehmen ist dumm... So bleibt alles an dir alleine hängen... Ihr könntet viel mehr Geld haben
Nein, aber nehmt euch besser mal einen Anwalt
Wenn ich das richtig verstehe. Normalerweise zahlt das Jugendamt erst, wenn der Vater des Sohnes kein Unterhalt bezahlt. Also müsste sich das Jugendamt an den Kindsvater wenden, denn der Zahl ja nicht.
Nein, es ist nicht Dein Sohn.
Sie wird nicht in den Knast gehen. Zunächst wird sie aufgefordert eine Arbeit zu machen damit sie den unterhalt zahlen kann. Wenn sie das aus welchen Gründen auch immer nicht kann wird das Jugendamt den Unterhalt so lange zahlen bis sie zahlungsfähig ist