Cursus Honorum bei den Plebs im 5/4 Jh v. Chr?
Hi, ich hätte ein Frage bzgl. des Cursus Honorum bei den Plebs. Das Amt des Konsul wurde ja nach den Ständekämpfen ca 366 v. Chr. für die Plebs zugänglich. Das Amt des Prätor jedoch erst ca. 337 v. Chr.
Meine Frage wäre jetzt, wie das mit der Ämterlaufbahn funktioniert, wenn der Konsul früher zugänglich war? Wurde das Amt des Prätor übersprungen oder gab es das für die Plebs zu Beginn nicht?😅
Danke im Vornherein:)
1 Antwort
Nach den Ständekämpfen wurde das Konsulat 366 v. Chr. für Plebejer geöffnet, während die Prätur zunächst noch patrizisch blieb und erst 337 v. Chr. zugänglich wurde. In dieser Übergangsphase konnten plebejische Politiker also ohne vorherige Prätur direkt Konsul werden, da es noch keinen festgelegten cursus honorum gab. Die Ämterlaufbahn war damals flexibler, und politischer Einfluss sowie vorherige Erfahrung in niedrigeren Ämtern (wie Quästur oder Volkstribunat) reichten oft aus. Erst später, besonders durch Sullas Reformen (81 v. Chr.), wurde die Prätur zur verbindlichen Vorstufe für das Konsulat, und die Ämterfolge wurde streng geregelt.
Der cursus honorum umfasste nach Sulla:
Der cursus honorum umfasste nach Sulla:
- eine Position im Kreis der vigintisexviri
- Quästur, 20 Quästoren, Mindestalter zunächst 28, später 31 Jahre
- Volkstribunat, 10 Volkstribune oder
- Ädilität, 4 Ädile, Mindestalter 37 Jahre (die Ädilität war nicht vorgeschrieben, aber förderlich, um aufwändige Spiele ausrichten und hierdurch die weitere Karriere positiv beeinflussen zu können)
- Prätur, 8 Prätoren, Mindestalter 40 Jahre
- Konsulat, 2 Konsuln, Mindestalter 43 Jahre
Die lex Cornelia de tribunis plebis, die die Macht der Volkstribune beschränkte und die weitere politische Laufbahn unmöglich machte, wurde bald nach Sullas Tod rückgängig gemacht. Von den übrigen Regeln wurde in der späten römischen Republik mitunter abgewichen, so erhielt Pompeius, ohne je ein Amt ausgeübt zu haben, 77 v. Chr. ein prokonsularisches imperium für die Provinz Hispania citerior und wurde 70 v. Chr. direkt Konsul.
[...] Die lex Cornelia de tribunis plebis, die die Macht der Volkstribune beschränkte und die weitere politische Laufbahn unmöglich machte, wurde bald nach Sullas Tod rückgängig gemacht. Von den übrigen Regeln wurde in der späten römischen Republik mitunter abgewichen, so erhielt Pompeius, ohne je ein Amt ausgeübt zu haben, 77 v. Chr. ein prokonsularisches imperium für die Provinz Hispania citerior und wurde 70 v. Chr. direkt Konsul.