Clickasnap - rechtliche Grauzone bzgl. kommerzieller Nutzung?
Mich hat ein Gutefrageuser mit seinen Fragen zu Clickasnap ins Grübeln gebracht.
Einrichtungen (z.B. Zoos) verbieten ja häufig die kommerzielle Nutzung von auf ihrem Grund aufgenommenen Fotos.
Sie verbieten mitunter sogar ganz explizit das Einstellen der Bilder auf Stockfotobörsen.
Eine rein private Verbreitung (z.B. Teilen in Social Media) ist meistens erlaubt.
Jetzt ist Clickasnap irgendwie dazwischen.
Solange ich keinen Shop bei ihnen einrichte, ist Clickasnap ja "eigentlich" nur eine Photosharingplattform.
Also private Nutzung von Social Media.
Dann aber doch wieder kommerziell, da man für Views bezahlt wird...
Also vermute ich, dass man sich beim Einstellen von Fotos mit untersagter kommerzieller Nutzung in einer Grauzone befindet.
Seht Ihr das auch so?
Hinweis: Ich erwarte von Euch keine rechtlich verbindliche Auskunft, sondern Eure Überlegungen dazu interessieren mich.
2 Stimmen
1 Antwort
Problematisch.
Allein, dass du die Bilder überhaupt veröffentlichst, kann ein Problem sein. Auch wenn du kein kommerzielles Interesse dabei hast, sind sie halt nicht mehr privat, sondern für jeden weltweit zugänglich.
Außerdem verdient der Betreiber der Seite mit Werbeeinblendungen Geld. Da hast du nichts von, aber ich würde das schon als kommerzielle Verwendung einordnen. Oft ist es auch so, dass Betreiber solcher Seiten für sich bestimmte Rechte an den hochgeladenen Bildern einfordern (bzw. herausnehmen). Darunter fällt u.U. auch Verwendung zu kommerziellen Zwecken oder Werbezwecke. Diese Rechte dürftest du aber evtl. garnicht einräumen (auch nicht indirekt durch bloßes hochladen).
Ich finde, Soziale Medien sind generell eine Grauzone, was das angeht. Vor allem, wenn die Seite schon mit "Sign up and get paid for your content" wirbt. Da musst du genau in die Nutzungsbedingungen gucken, was die Plattform mit den hochgeladenen Inhalten tut, und ob das nicht irgendwie gegen ein Verbot der kommerziellen Nutzung verstößt.
Danke für Deine Antwort!
An folgendes denke ich typisches Beispiel (Richtlinien Heidelberger Schoss) hatte ich gedacht:
"Wir freuen uns, wenn Sie Ihre privaten Fotoaufnahmen, die unter Einhaltung der unten genannten Bestimmungen entstanden sind, auf Ihren privaten (d. h. ohne gewerblichen Hintergrund betriebenen) Social-Media-Seiten teilen. Bitte beachten Sie, dass die Einstellung von Fotoaufnahmen auf Plattformen wie Fotolia, Stock-Websites etc. untersagt ist."
Nach meinen Erfahrungen sehen die Bedingungen bei vielen Einrichtungen so (ähnlich) aus.
Daher die Frage nach der Grauzone.
Bei Deinen Ausführungen stellt sich die Frage nach einer Grauzone nicht, da man dann ja garnicht veröffentlichen darf (siehe z.B. Fotos vom Atomium).