Chef im Betriebsrat - Einsicht in elektronische Daten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer ist dein Chef, Abteilungsleiter oder Firmeninhaber?

Und was möchte er genau erfahren, wie viele Stunden die einzelnen Mitarbeiter am Computer arbeiten, oder was?

Wenn man solch ein Programm zur Kontrolle des Personals erstellt, muss der Betriebsratsvorsitzende seine schriftliche Zustimmung dafür abgeben.

Und auch der Firmeninhaber muss hier mit eingebunden werden, denn so etwas verstößt gegen die DSGVO. Ist also nicht erlaubt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Butscher22 
Fragesteller
 10.08.2023, 17:22

Mein Chef ist der Gruppenleiter und somit auch (laut seiner Aussage) „Arbeitsnehner“. Über ihm steht noch der Abteilungsleiter.

nein nein er möchte wissen wer „Fälle abweist“. Uns werden Fälle automatisch zugeleitet vom system. Diese werden durch einen oder Mitarbeiter einfach „abgewiesen“ also geschlossen ohne Bearbeitung. Den bekommt dann jemand anderes automatisch ein paar Sekunden später zugeleitet. Würde sagen das ist ein Versehen aber dafür sind es zu viele. Er will nun EINSICHT beantragen wer sowas macht also welcher Mitarbeiter dies verursacht. Weil er das nur auf das gesamte Team sehen kann, nicht einzeln. Und dies darf er nicht ?

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Pensioner61  10.08.2023, 17:27
@Butscher22
Er will nun EINSICHT beantragen wer sowas macht also welcher Mitarbeiter dies verursacht. 

Was dann softwaremaßig geprüft wird - und dazu ist eine Genehmigung beim Betriebsratsvorsitzenden einzuholen und der Firmeninhaber muss auch damit einverstanden sein.

Und denke immer daran, solch ein Chef wird nie zugeben, dass er dies Dilemma verursacht hat. Irgendwann wird er es auf deinen Rücken laden und du darfst dann die Verantwortung übernehmen.

Ich habe solch einen Vorgang durchgezogen, da ich ehemals als Datenschutzbeauftragter in einer Behörde tätig war.

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Butscher22 
Fragesteller
 11.08.2023, 07:47
@Pensioner61

Was meinen sie mit „irgendwann wird er es auf deinen Rücken laden und du darfst die Verantwortung übernehmen“?

also er darf aus Datenschutzgründen sowas definitiv nicht einsehen/beantragen? Obwohl er im Betriebsrat ist ? Sorry dass ich nochmal so direkt nachhake, ich würde es nur gerne verstehen, weil hier scheinbar geteilte Meinungen vorliegen (siehe andere antworten).

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Pensioner61  11.08.2023, 09:43
@Butscher22

Solch eine Kontrolle ist nur erlaubt, wenn der Betriebsratsvorsitzende nach Beschluss des Betriebsrates sein OK dazu gibt. Und dies muss dann in Absprache mit dem Firmeninhaber stattfinden.

Da ich selbst mal in dieser Situation war, als Programmierer und Datenschutzbeauftragter bei einer Behörde, interessiert mich nicht was andere dazu schreiben.

Ich bekam damals einen Auftrag ein Programm zu schreiben, das die Zeiten misst, wie lange einzelne Mitarbeiter am Computer sitzen und arbeiten.

Nach Rücksprache mit dem Oberbürgermeister und dem Personalratsvorsitzenden, bekam der Beamte der mir damals den Auftrag gab, eine Abmahnung und ihm wurde angedroht bei einem weiteren Verstoß gegen das damalige Bundesdatenschutzgesetz, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu erhalten.

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Butscher22 
Fragesteller
 11.08.2023, 10:04
@Pensioner61

Vielen Dank für die gute Erklärung! Jetzt hoffe ich nur, dass sich das auch auf das abweisen von fällen bezieht (wie bei ihnen im Fall von Erfahrung der Zeiten), denn soweit ich weiß, darf mein Chef das beantragend wenn er einen bestimmten VERDACHT hat (hat er jedenfalls selbst behauptet). Unf natürlich hoffe ich auch dass ab jetzt keiner mehr Fälle einfach „abweist“.

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Als Gruppenleiter ist er nicht dein Chef, sondern dein Vorgesetzter.

Als solcher hat er dafür zu sorgen, dass deine Gruppe ihre Aufgaben erledigt.

Werden Aufgaben abgelehnt, muss er die die Ursachen beheben. Stichwort Problemlösung.

Bekommt er in Meetings keine Antworten, muss er andere Maßnahmen ergreifen.

Ihr seid weisungebunden. Nur, weil die Aufgaben nicht mehr von Menschen, sondern von der EDV vergeben werden, entbindet euch das nicht. Man kann die Aufgaben nicht wie einen Ping-Poll-Ball hin- und herschicken in der Hoffnung, dass irgendwer die schon erledigen wird.

In einem solchen Fall sollte er Einsicht nehmen dürfen. Um das Problem lösen zu können.

Ich bin selbst einerseits im Betriebsrst, andererseits im Personalbüro beschäftigt. Wenn ich elektronische Anfragen bei Sozialkassen betreffend einen Mitarbeiter stelle, darf ich Antworten erwarten, zumindest innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Leider bekomme ich die manchmal erst nach Monaten, wenn überhaupt. Zu Lasten unserer Mitarbeiter. Das ist zum K*tzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Butscher22 
Fragesteller
 02.09.2023, 09:07

Und was möchtest du für antworten zu einem Mitarbeiter bei der Sozialkasse erfahren? Das würde mich mal interessieren.

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SashaMu66  02.09.2023, 09:29
@Butscher22

SoKa-Bau. Differenzen klären / Kontoauszüge abgleichen bezüglich des bestehenden Arbeitszeitguthabens oder Urlaub.

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Also wenn der Chef, der einen für Leisung bezahlt, eine Leistungskontrolle machen möchte, missfällt das den Angestellten, die nach eigenem Bekunden auch schon mal unaufmerksam arbeiten& sich generell lieber für leichtere Aufttäge entscheiden.

Das ist eine interessante Sichtweise. Böser Chef.


Butscher22 
Fragesteller
 10.08.2023, 17:08

Ich arbeite nie unaufmerksam. Habe eine top Fehler Quote und schaffe viel. Ich gebe aber zu, dass ich versehentlich mal Fälle abgewiesen habe, das liegt aber eher daran dass unser System total veraltet ist und man manchmal (weil es so lange dauert) doppelt klickt. Generell gibt es viele Macken im System. Aber ich meine mir ES KÖNNTE SO AUSSEHEN dass ich das absichtlich gemacht hätte und davor habe ich „Angst“. Daher meine Frage.

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