Bwr: wozu gehört das?

2 Antworten

Es gibt drei Arten von neutralen Aufwendungen:

1.) Aufwendungen, die eigentlich zu einer ganz anderen Zeit entstanden sind, aber jetzt erst bezahlt wurden - Klassiker: eine Steuernachzahlung für das Vorjahr. -> periodenfremde Aufwendungen

2.) Aufwendungen, die nichts mit dem, was das Unternehmen eigentlich tut, zu tun haben - Klassiker: ein Industrieunternehmen kauft Aktien als Wertanlage. -> betriebsfremde Aufwendungen

3.) Aufwendungen, die normalerweise nicht auftreten - Klassiker: ein überfluteter Keller muss saniert werden. -> außerordentliche Aufwendungen

Fallen also Kosten für Strom und Sozialversicherungsabgaben für die Mitarbeitenden hier unter einen dieser Punkte? Eher nicht, oder ;)?

Energie für Fertigungshallen und für Lagerräume können nur zu den Grundkosten (Zweckauwand) gehören, ich brauche diese Räumlichkeiten doch für die Produktion.

Genauso gehören die Lohn-Nebenkosten wie soz. Abgaben und Arbeitgeberanteil zu den Grundkosten (Zweckaufwand), da ist ja wirklich nichts "neutral".

Neutraler Aufwand ist von den Kosten abzugrenzen, da er in der Kosten- und Leistungsrechnung nicht berücksichtigt wird. Zweckaufwand dagegen geht in die Produktkalkulation ein.


Angilenny 
Fragesteller
 10.11.2022, 16:25

Ok, vielen Dank

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Angilenny 
Fragesteller
 10.11.2022, 16:26

Was davon zählt denn alles zu den Neutralen Aufwendungen?

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emerel  10.11.2022, 16:31
@Angilenny

Alles was nicht zum originären Leistungsprozess des Unternehmens notwendig ist.

z.B. Kursgewinne oder Kursverluste aus Wertpapieren des Umlaufvermögens.

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emerel  10.11.2022, 16:34
@Angilenny

Bei Reisekosten und Werbekosten handelt es sich um Vertriebskosten, das sind keine neutrale Aufwendungen. Ich möchte doch die produzierten Leistungen an den Kunden bringen.

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