Bwr: wozu gehört das?
Hallo, wozu gehören bei Aufgabe 2 die 15. und die 16. Gehört 15 (Energie für Lagerräume und Fertigungshallen zu den Grundkosten oder zu den neutralen? Und wozu gehört 16 (Soziale Abgaben, Arbeitgeberanteil)?
Dankeschön
2 Antworten
Es gibt drei Arten von neutralen Aufwendungen:
1.) Aufwendungen, die eigentlich zu einer ganz anderen Zeit entstanden sind, aber jetzt erst bezahlt wurden - Klassiker: eine Steuernachzahlung für das Vorjahr. -> periodenfremde Aufwendungen
2.) Aufwendungen, die nichts mit dem, was das Unternehmen eigentlich tut, zu tun haben - Klassiker: ein Industrieunternehmen kauft Aktien als Wertanlage. -> betriebsfremde Aufwendungen
3.) Aufwendungen, die normalerweise nicht auftreten - Klassiker: ein überfluteter Keller muss saniert werden. -> außerordentliche Aufwendungen
Fallen also Kosten für Strom und Sozialversicherungsabgaben für die Mitarbeitenden hier unter einen dieser Punkte? Eher nicht, oder ;)?
Energie für Fertigungshallen und für Lagerräume können nur zu den Grundkosten (Zweckauwand) gehören, ich brauche diese Räumlichkeiten doch für die Produktion.
Genauso gehören die Lohn-Nebenkosten wie soz. Abgaben und Arbeitgeberanteil zu den Grundkosten (Zweckaufwand), da ist ja wirklich nichts "neutral".
Neutraler Aufwand ist von den Kosten abzugrenzen, da er in der Kosten- und Leistungsrechnung nicht berücksichtigt wird. Zweckaufwand dagegen geht in die Produktkalkulation ein.
Alles was nicht zum originären Leistungsprozess des Unternehmens notwendig ist.
z.B. Kursgewinne oder Kursverluste aus Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Bei Reisekosten und Werbekosten handelt es sich um Vertriebskosten, das sind keine neutrale Aufwendungen. Ich möchte doch die produzierten Leistungen an den Kunden bringen.
Was davon zählt denn alles zu den Neutralen Aufwendungen?