(Bw) Gespräch mit Sicherheitsberater wegen Rapmusik?
Schönen guten Abend allerseits,
Ich habe mich vor ein paar Monaten beim Bund beworben. Die Bewerbung wurde bearbeitet und ich bekam erneut Post. Soweit so gut.
Ich habe hier gerade meine Sicherheitsüberprüfung liegen. Beim ausfüllen dieser gab es allerdings eine kleine Sache, wegen der ich mir Sorgen mache: Da ich ja meinen Internetauftritt offenlegen soll, komme ich nicht drum herum, auch meine Künstlerische Tätigkeit zu zeigen. Zur Info: Ich bin Musiker, Hauptsächlich im Hip-Hop Genre und habe in meiner Vergangenheit einige, sagen wir… sehr prikäre Liedtexte formuliert, die auch nach wie vor öffentlich sind. Eine Jugendsünde, ja, aber ich finde die Lieder künstlerisch nach wie vor gut und wollte sie bisher nicht löschen. Außerdem verdiene ich damit natürlich Geld. Die Texte sind weder verfassungsfeindlich noch illegal noch Anti-Bundeswehr o.ä., aber es könnte mich in ein Schlechtes Licht rücken. Typischer Gangster-Rap eben. Angeberei, Ich-bin-der-Beste, Ich f**k XY und bla bla bla. Mir ist wichtig, dass das im richtigen Kontext betrachtet und als künstlerisches Werk und nicht als Kundgabe meiner privaten Meinung betrachtet wird. Könnten mir diese Lieder für die Bewerbung zum Verhängnis werden? Sollte ich für sowas ein Gespräch mit dem Sicherheitsbeauftragten beantragen (wie es auf dem Formular angeboten wird) oder reicht es, das in die Kategorie „Ergänzende Angaben“ zu schreiben, und alles ist gut? Ich kann das überhaupt nicht einschätzen.
Danke schonmal
Kleines Update: es war dem MAD völlig egal, ich wurde angenommen und bin jetzt bei den Grennis.
LG
4 Antworten
Vorab: Ich kenne mich in der Materie nicht zuverlässig aus.
Ich denke aber, dass es in diesem Fall wohl am Besten ist, die Wahrheit vorzutragen, vermutlich wohl am Besten in einem Gespräch. Ich bin mir nicht sicher ob man das in "ergänzenden Angaben" gut und verständlich rüberbringen kann.
Allerdings bin ich auch nicht sicher ob man solche Jugendsünden, die ja noch dazu nicht irgendwie strafrechtlich relevant sind, überhaupt betrachtet.
Hmmm, eigentlich ist das ja kein (guter) Rat, sondern eher ein "sowohl als auch", merke ich gerade. Ich lasse es aber mal stehen, vielleicht kannst Du damit ja etwas anfangen. Und hoffentlich kann und wird dir jemand kompetent antworten.
Viel Erfolg!
Du machst öffentlich Aussagen zu denen du nicht stehst, nur um Kohle zu verdienen?
Als Derjenige der die SÜ macht würde ich mir meinen Teil dazu denken.
Hinter bedenklichen Aussagen stehen und sich dann hinter der Kunstfreiheit verstecken. Wer soll dir geheime Daten anvertrauen wenn du dich da schon so versuchst rauszuwinden?
Hatte mal n Kameraden der auch solch komische Musik gemacht hat - bin mir aber nicht sicher ob die Liedtexte da auch so "heftig" wie deine waren.
Ich persönlich würde kein Gespräch wollen da sie dich entweder aussortieren oder eben nicht. Wenn sie dich aussortieren ändern ein Gespräch da auch nichts mehr dran. Wenn du aber meinst so bessere Chancen zu haben dann bitte um ein Gespräch.
Alles Liebe und viel Glück
Verstehe ich dich richtig, dass du nicht glaubst, dass das Gespräch an sich einen Einfluss auf den Ausgang meiner Bewerbung haben könnte?
Wenn du deine Sicherheitsüberprüfung nicht bekommen solltest wegen eben deiner Musikalischen Karriere- dann glaube ich nicht dass ein persönliches Gespräch das ändern wird. Ich kann mich aber auch irren.
SÜ nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen und beim Einstellungstest auf eventuelle Fragen eingehen.
Ich steh hinter den Aussagen im Kontext von Äußerungen im Rahmen der Kunstfreiheit. Ich feier die Lieder nach wie vor und höre sie bis heute.