Bundesverfassungsgericht Ersatzgesetzgeber?

2 Antworten

Das Bundesverfassungsgericht erlässt keine Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht prüft ob Gesetze mit der Verfassung vereinbar sind. Ist das nicht fer Fall wird das Gesetz für nichtig erklärt. Zum Beispiel der Anfang letzten Jahres für üngülig erklärte § 217 StGB. Hier hat das Bundesverfassungsgericht bis zum Ende diesen Jahres eine Frist eingeräumt in der dieser § den verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen ist.

Nur in Ausnahmefällen gibt das Gericht vor wie bis zu einer Änderung zu verfahren ist.

Das Verfassungsgericht ist KEIN Gesetzgeber. Es prüft nur im Nachhinein die Verfassungsmäßigkeit von bereits verabschiedeten Gesetzen.

Diese Gesetze wurden von Menschen eingebracht, den eben auch Fehler unterlaufen. von Menschen eingebracht, und denen unterlaufen eben auch Fehler.