Bruder zieht aus Sozialwohnung aus, müssen wir auch ausziehen?
Hallo,
mein Mann, ich und sein kleiner Bruder haben einen gemeinsamen wohnberechtigungsschein zu dritt also heißt für 3 Zimmer und sind vor drei Monaten in eine drei Zimmer Sozialwohnung gezogen. Leider klappt das Zusammenleben einfach überhaupt nicht mit meinem Mann und seinem Bruder. Ich jedoch hab nichts dagegen. Wir haben ihn zu uns geholt weil er kein gutes Verhältnis mehr zu seinen Eltern hatte. Naja.. jedenfalls möchte der kleine Bruder nun ausziehen. Er möchte auch nicht mehr und wird wieder zurück zu seinen Eltern ziehen.
jetzt ist die Frage, ob wir zu zwei denn noch alleine in dieser Wohnung leben dürfen die ja eigentlich für 3 Personen ist? Ich möchte ungern ausziehen, der Wohnungsmarkt in Hamburg ist einfach … der Mietvertrag läuft übrigens nur auf mich. Müssen wir ausziehen? Die fehlbelegungsabgabe soll wohl 2002 in Hamburg abgeschafft worden sein habe ich gelesen. Was könnte nun auf uns zukommen?
Liebe Grüße und danke im Voraus
4 Antworten
Wenn Ihr die Miete auch zu zweit aufbringen könnt gar nichts. Nichts davon sind Kündigungsgründe und sehr viele Menschen bewohnen Sozialwohnungen, obwohl sie inzwischen gut verdienen oder so etwas. Das ist nicht untersagt, oft sogar auch gewollt, um dort kein reines "Armenghetto" zu erschaffen.
Wahrscheinlich zahlt das Amt auch Umzugskosten. Das möchten die auch nicht so gerne. Es kann deshalb sein, dass die Euch dann lieber weiter dort wohnen lassen.
Der WBS ist für den Nachweis gedacht, dass ihr die Wohnung anmieten dürft. Wer danach dazu- oder wegzieht, ist nicht mehr relevant für den WBS.
Solange ihr die Bude finanzieren könnt, sagt kein Mensch was, dass ihr da nur zu zweit wohnt.
Es kann kommen, dass die Wohnung für Zwei Leute zu teuer ist. Ihr deshalb dann den Zusatzbetrag selbst aufbringen oder ausziehen müsst.